[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Lohnsteuerausgleich und Blindenhilfsmittel



Hallo Ahmet,

> Ich brauche Euren RAt. Wie ist es eigentlich? Wenn ich mir eine
> Braille-Zeile und Jaws aus der eigenen Tasche finanziere, kann ich es
> f=FC=
> r
> den Lohnsteuerausgleich verwenden? Wer hat Erfahrungen von Euc
> diesbez=FCglich?
Prinyipiell sind "kleine" Hilfsmittel durch den steuerlichen
Freibetrag von bis zu 7200 DM abgedeckt.
Solch eine "grosse" Anschaffung kann man entweder als
aussergewoehnliche
Belastung oder, falls man es argumentieren kann (Beruf) als
Werbungskosten absetzen.
Im ersten Fall schreibst Du den Betrag im Jahr der Anschaffung komplett
ab. Allerdings wird vom Abschreibungsbetrag die zumutbare
Eigenleistung (3% ? des zu versteuernden Einkommens) abgezogen.
Das ist interessant, wenn man schon andere aussergewoehnlichen
Belastungen einzusetzen hat.
Bei den Werbungskosten wird linear [ber die Nutzungsdauer (3 oder 5
Jahre) abgeschrieben, wobei es guenstig ist, im ersten Halbjahr zu
kaufen.

Auskunft ohne Gewaehr

Klaus-Peter