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Urteil gegen Ex-CompuServe-Chef Sommer



Nun hat er zwei Jahre auf Bewaehrung bekommen, der Ex-Chef von Online-Die
nst
CompuServe in Deutschland. Da ich ueber Copyright-Fragen mit Matthias ein
paar Worte gewechselt habe und mich darauf bezog hier ein paar Details.

Ueber den Dienst CompuServe (CIS) kann der Nutzer auch Zugang zu den
Newsgroups bekommen. Dabei handelt es sich um einen Teil des Internet, in
dem mindestens 20.000 verschiedene "Schwarze Bretter" zum Austausch von
Nachrichten und Dateien einladen. Dort finden Briefmarkenfreunde genauso
ihren Kreis wie auch die Gegner von Genexperimenten, deren Befuerworter,
Fussballfreunde ... es gibt gar ein paar Gruppen zu Behinderungen. Diese
Gruppen werden eingerichtet, wenn sich eine genuegend grosse Zahl von
Nutzern dafuer entscheidet, sie werden nicht moderiert, jeder kann schrei
ben
bis ihm die Augen rechteckig werden (oder die Fingerkuppen brennen). Wenn
jemand unverschaemt wird trifft ihn die unorganisierte Gewalt der anderen
Nutzer, die decken ihn dann mit eMails ein bis seine Draehte gluehen.

Es gibt eine ganze Reihe von Gruppen, deren Namen bereits ein wenig ueber
Inhalte aussagen:
alt.sex.binaries zum Beispiel. Alle alt.sex Gruppen sollte CIS abschalten.
Das hatte die TELEKOM gemacht. Und das geht so: da ein Provider keinen
Zugriff auf diese Gruppen hat, er jedoch die Gruppen auf eigenen Rechnern
fuer seine Kunden spiegelt (also speichert), muss er einfach diese
Speicherung lassen. Dann sind die Gruppen fuer seine Kunden erst einmal
nicht mehr ohne besondere Bemuehungen erreichbar. Grundsaetzlich bleiben 
sie
erreichbar, man muss sich dann halt einen Umweg suchen.

CIS hat das nicht so getan, dass die Staatsanwaltschaft Muenchen zufriede
n
gewesen waere. Deshalb wurde Sommer angeklagt und nun verurteilt. Er
verteidigt sich damit, dass er ja keinen Einfluss auf die Gruppen habe,
deshalb auch deren Inhalte nicht zu verantworten habe, vielmehr nur den
Zugang bereitstelle zum Internet, wohin dann jemand surfe sei schliesslic
h
dessen Sache. Das Urteil wird grosse Beachtung finden, weil CIS zum Beisp
iel
in Ohio ansaessig ist, somit reklamiert nicht deutschem Recht zu unterlie
gen
(und in den USA ist so ein Schweinekram durch das Recht der freien Rede
angeblich geschuetzt).

Das besondere (und fuer diese Liste auch wichtige) ist die Verantwortung
eines Providers fuer Inhalte, die er nicht selbst erstellt oder bestellt
hat, jedoch in seinem Zugangsbereich duldet. Deshalb ist Matthias so
vorsichtig mit Zitaten, welche Chance haette er schliesslich gegen ein He
er
von Juristen aus dem Bertelsmann-Konzern?

Ich selbst sehe genau das (nicht den Schweinkram) anders: ich lasse es
darauf ankommen und verspreche dann heilig Besserung, wenn wirklich jeman
d
sich beschwert. Bis dahin halte ich es bei meiner Presseseite mit dem
Spruch: "Ist ja fuer einen guten Zweck". Wer von uns beiden richtiger lie
gt
wissen wir, wenn ich aus dem Knast gruesse.

Hoffentlich hat es Euch nicht gelangweilt, manchmal schwaetze ich gerne.

Lieben Gruss, Wolf

Wolf-Dietrich Trenner
Foerdergemeinschaft fuer Taubblinde e.V.
http://selbsthilfe.seiten.de