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Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag




Hallo fblinu!

Zu Friedgers Frage, ob die Versicherungen ihre Leistungen  
verweigern koennen, wenn ein Blinder ohne Stock oder Begleitung  
geht:

Ja, sie koennen es. Es waere widerspruechlich, sich einerseits auf  
die Notwendigkeit staendiger Begleitung zwecks Inanspruchnahme  
sozialer Leistungen zu berufen, andererseits aber die  
Verantwortung fuer mangels Begleitung entstehende Schaeden  
abzulehnen.

Btw: Natuerlich kann jeder selbst entscheiden, ob er mit oder ohne  
Begleitung oder Stock geht. Nur soll er dann bitte die  
Verantwortung fuer die Konsequenzen aus der Entscheidung selbst  
tragen. Man kann sich also nicht die Rosinen herauspicken.

Ich weiss genau, dass die Gerichte mittlerweile ein sehr feines  
Gespuer dafuer haben, was Diskriminierung ist und was nicht. Und  
die Abweisung einer Klage gegen eine Versicherung mangels  
Begleitung etc. ist sicher keine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 S s  
GG.

Btw: Ich bin schwerhoerig und trage beidseitig Hoergeraete. Ich gehe  
trotzdem - natuerlich mit Langstock und zwei Armbinden - auf und  
ueber die Strassen. Aber ich lasse mir an den Strassenuebergaengen  
stets helfen, es sei denn, dass es sich um mir wohlvertraute, sehr  
schmale, sehr ruhige Strassen handelt. Die Ansprecherei nervt mich  
ganz schoen (und die Leute?); aber anders geht es wegen der  
Hoerbehinderung nun einmal nicht - schon gar nicht mit den  
Radfahrern, die ich nicht hoere und die nie richtig aufpassen. Und  
ich bin mir nicht sicher, ob die Versicherungen ueberhaupt zahlen  
wuerden, wenn mir auf dem Gehweg - also nicht bei einer  
Strassenueberquerung - etwas passiert. Ich habe einfach auf gut  
Glueck die Haftpflicht- und die Unfallversicherung abgeschlossen;  
bei Vertragsschluss konnte mir der Versicherungsvertreter nicht  
definitiv sagen, ob die Behinderung bei Schaeden im Strassenverkehr  
zu einem Haftungsausschluss fuehren wuerde; eine informelle  
Rueckfrage ergab, dass die Versicherungen zahlen wuerden, sofern ich  
mir bei den Strassenueberquerungen stets helfen liesse; verbindlich  
zusagen wollte man mir dies allerdings auch nicht. *Seufz*

Ich werde einmal in der Juris-Datenbank nachsehen, ob ich weitere  
Rechtsprechung zum Thema finde. Falls ja, melde ich mich noch  
einmal.

Liebe Gruesse

Peter

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