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Re: elektronische Literatur



Andreas,

>>die Literatur wird nicht weitergegeben, um sich ungerechtfertigt am
geistigen Eigentum eines andern zu bereichern - das soll ja durch das
Urheberrecht geschuetzt werden. Erstens wird die Weitergabe ja kostenlos
erfolgen - damit keine Bereicherung - und zum zweiten ist Sinn der
Weitergabe ja, dem anderen Blinden die Arbeit des Einscannens zu ersparen
und nicht, ihm einen finanziellen Vorteil zukommen zu lassen. <<

auf Deinen ersten Punkt kommt es nicht an. Die Speicherung ist meist
verboten, dazu hat der Verlag und der Autor das Recht.

Es entsteht ein Vermoegensnachteil, wenn ein Buch nicht gekauft wird. Und
das bedeutete in dem von Dir beschriebenen Fall die Notwendigkeit fuer den
Empfaenger sich ein Buch zu kaufen und den Kauf gegenueber dem Versender der
Digitalkopie nachzuweisen. Aber das wuerde noch nichts gegen das Kopier- und
Speicherverbot bewirken.

In diesem Zusammenhang wurde vor kurzem das "Digitale Wasserzeichen"
erwaehnt. Das hilft hier auch nicht. Solche Zeichen koennen in ASC II
Dateien nicht angebracht werden. Allenfalls koennten PDF-Dateien so
gekennzeichnet werden, aber da ist der Rueckentwicklungsprozess noch nicht
ausreichend abgesichert.

Schoene Ostern, Wolf

Wolf-Dietrich Trenner
Foerdergemeinschaft fuer Taubblinde e.V.
http://selbsthilfe.seiten.de