[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: oeffentliche Behindertenparkplaetze



Hallo, Christian,

grundsaetzlich darf nur der auf einem Behindertenparkplatz parken, der   
einen Ausweis mit einem Rollstuhl darauf hat. In den einzelnen  
Bundeslaendern wird manchmal auch ein Schwerbehindertenausweis akzeptiert.  
Den Rollstuhlausweis kriegst du aber von der Polizeibehoerde gegen Vorlage  
deines Schwerbehindertenausweises problemlos.

gruss, Gerhard

- - -
AASB , Maria Seidling
Gerhard Seidling
Weingaesschen 4, D- 91126 Schwabach
Telefon: 09122/82404, Fax: 09122/15623
E-Mail: aasb.seidling_bEi_t-online.de
Homepage: http://home.t-online.de/home/aasb.seidling
- - -

## CrossPoint v3.11 R ##