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Re: haftungsrechtliche Frage



Hallo zusammen,

da ich hier mehr oder weniger nur passiv mitlese, moechte ich mich erstmal
kurz vorstellen. Ich bin 24 und studiere Jura in Marburg.

On 1999-10-06 fblinu_bEi_mvmpc100.ciw.uni-karlsruhe.de said:
aus versicherungsrechtlichen Gruenden
   >muesse ein blinder - moeglichst an beiden Armen - eine
   >Dreipunktbinde tragen.
   >Aus dem Bauch heraus finde ich dies unmoeglich; meines Erachtens
   >reicht der Stock dazu voellig aus;
Nun, habe trotz des Studiums auch
momentan keine Rechtsgrundlage, aber zu Schulzeiten
wurden wir darueber informiert, dass eine Kenntzeichnung, am besten der
Stock auch voellig ausreicht. Eine zusaetzliche Armbinde sei zwar guenstig,
aber nicht erforderlich. Ein VErsicherungsvertreter hat mir das auch mal
bestaetigt, aber die bestaetigen ja viel.

Gruss Daniel

Stenkelfeld, ich haeng' mit drinn
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