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Re: BehGleichstG, die 3. (war: Gleichstellung im Web und bei der Software-Nutzung?)



Hallo Alexander,

die Software Accessibility ist fuer mich ebenso wichtig wie die Web
Accessibility. Insofern danke ich Dir herzlich, dass Du Dich dafuer stark
machst.

Wir haben heute sehr gute Screenreader, aber die koennen nicht alles leisten.
Entwickler von Standardsoftware muessen auch ihren Teil dazu beitragen, dass
die Software fuer Screenreader zugaenglich wird. Das sollte eigentlich
selbstverstaendlich sein.

Ein guter Anknuepfungspunkt zu diesem Thema ist die Tatsache, dass die
Eintschraenkungen der Bildschirmarbeitsverordnung (die sich auf DIN EN ISO
9241: "Ergonomische Anforderungen fuer Buerotaetigkeiten mit Bildschirmgeraeten"
stuetzt) bzgl. Software zum 01.01.2000 weggefallen sind (siehe Artikel in c't
1999, Heft 25, S. 100).

Nun bin ich ja juristischer Laie, aber vielleicht laesst sich aus der o. g.
Verordnung eine Zusatzverordnung ableiten, die unsere Belange im Besonderen
beruecksichtigt? Kann man das Arbeitsschutzrecht verschaerfen, um diese
Anforderungen zum Ausdruck zu bringen?

In den USA achten Software-Hersteller ja schon laenger auf Ergonomie und
behindertengerechtes Design, da - wie ich las - entsprechende gesetzliche
Regelungen (ADA u. a.) dafuer sorgen, dass Software, die in der Verwaltung
eingesetzt wird (Aemter, Behoerden) behindertengerecht sein muss. Es waere
schoen, wenn das bei uns auch so waere.

Ich waere auch dankbar, wenn mir jemand konkret sagen koennte, wie
weitreichend diese Regelungen in den USA sind. Offenbar gibt es da auch noch
erhebliche Grauzonen.

Herzliche Gruesse

Herzliche Gruesse

Wolfgang Hubert
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