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Re: frage, Brailzeilenurteil



In article <3.0.6.32.20000228224605.0079c700_bEi_pop.btx.dtag.de>, you wrote:
>Ich frage hier fuer einen Bekannten der keinen I-Zugang hat.
>
>Kann man ueber dieses Urteil eine 40er Zeile beantragen, auch wenn man von
>der Kasse (vor einiger Zeit) eine 20er Zeile erhalten hat?

Hallo Lutz,

das kommt einerseits auf die Krankenkasse und andererseits 
auf die Gruende an. Da muesste man wohl schon mehr ueber den Fall wissen.
Die Begruendung des Urteils allein koennte moeglicherweise zu wenig sein;
denn dort wird auch gesagt, dass es auf den Einzelfall ankommt. 
Es koennte also sein, dass in einem Fall eine 20er-Zeile ausreicht, waerend in
einem anderen Fall eine 40er-Zeile noetig ist. Das schliesse ich aus der o.g.
Anmerkung in dem Urteil. Wichtig ist vielleicht noch, dass Krankenkassen 
u.U. Akten von vorherigen Beantragungen aufheben. Die werden dann 
ggf. - um den Hergang des Falles zu bewerten - eingesehen. Wie lange ist denn
die Bewilligung der 20er-Zeile her?

Zu Deiner zweiten Frage kann ich im Moment nicht viel sagen. 
Bisher habe ich dazu z.B. noch kein Gerichtsurteil gefunden. Schreibe
mal genauer, was im konkreten Fall Sache war, z.B. wie alt die Zeile ist.

MfG.

Jens-Uwe