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Re: Buecher in Kurzschrift zum Download



Hallo Rainer

> eingescannte Buecher duerfen im WWW in Schwarzschrift >nicht zum Download
angeboten werden - darueber besteht >sicher kein Zweifel. Aber wie schaut es
aus, wenn die Buecher >in Kurzschrift uebersetzt wurden? Wie sieht es da
> rechtlich aus?

Da in der Regel jede Form der Vervielfaeltigung untersagt ist, trifft es auf
Kurzschriftuebersetzungen genau so zu.

Gruss André