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Warum Blinde weiterhin keine Trauzeugen sein duerfen ...



Hallo alle!
Der oesterreichischen Mailingliste fuer Behinderte entnahm ich einen
Beitrag, den ich Euch nicht vorenthalten moechte. Mir bleibt die Frage, ob
Blinde in Deutschland auch keine Trauzeugen sein duerfen.
 
Gruss
Matthias
 
## Nachricht vom 19.01.98 weitergeleitet
## Ursprung : /Behindert
## Ersteller: office_bEi_bizeps.or.at
 
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.. steht heute in der "Presse". Da warten noch viel Arbeit auf uns!!
 
Liebe Gruesse
 
Martin Ladstaetter
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Presse, Montag, 19. Jaenner 1998
 
Warum Blinde nicht Trauzeuge sein duerfen
Eine Arbeitsgruppe soll das Recht nach Diskriminierungen
Behinderterdurchsuchen. Blinden bleibt der Einsatz als Trauzeuge aber wohl
auch
kuenftig verwehrt.
 
WIEN (das). Damit das im vergangenen Jahr in die Verfassung
aufgenommene
ausdrueckliche Verbot der Benachteiligung von Behinderten nicht bloss
eine
leere Versprechung bleibt, soll eine Arbeitsgruppe nun das Bundesrecht
nach
diskriminierenden Bestimmungen durchforsten. Doch bevor die
Arbeitsgruppe,
die Anfang Jaenner beim Bundeskanzleramt konstituiert wurde, erst so
richtig
ihre Arbeit aufnehmen konnte, wurde eines ihrer Mitglieder,SP-
Behindertensprecher Walter Guggenberger, schon enttaeuscht.
 
Er hatte in einer parlamentarischen Anfrage von Innen- und
Justizminister
wissen wollen, ob sie es fuer gerechtfertigt halten, dass Blinde
keineTrauzeugen werden duerfen. In den kuerzlich ausgeschickten Antworten
erhaelt
Guggenberger eine Abfuhr. Die beiden Minister lassen ihn wissen, dass
dieser
Ausschluss sachlich gerechtfertigt sei, da die Zeugen dem Geschehen
nicht nur akustisch, sondern auch optisch folgen koennen muessen, um
spaeter bei einer
Beweisfuehrung Aussagen machen zu koennen. "Diese Antwort werde ich nicht
zur
Kenntnis nehmen", meint Guggenberger dazu.
 
Der Vertreter des Justizministeriums in der Arbeitsgruppe, Michael
Stormann, erklaert den Ausschluss von Blinden so: Die Eheschliessenden
haetten einen
Anspruch an den Staat, dass ueber ihre Ehe eine "anstaendig
beweisbareSituation" bestehe - auch wenn dies im Normalfall nicht relevant
werde.
Bei
den Erkundungen nach diskriminierenden Bestimmungen im Justizbereich
sei man bisher nur auf Bestimmungen gestossen, die sachlich
gerechtfertigt seien und
vor allem auch dem Schutz der Behinderten selbst dienen - etwa bei der
Form
einer Buergschaft.
 
Abgesehen von diesen Ausschluessen befremden im Allgemeinen
BuergerlichenGesetzbuch von 1811 den heutigen Leser freilich auch die
Bezeichnungen
fuer
Behinderte: Da ist von "Wahn- und Bloedsinnigen" und von "Sinnlosen"
dieRede. Laut Stormann werden veraltete Ausdruecke wie diese aber nur
dannbereinigt, wenn die betreffende Bestimmung ohnehin einer Aenderung
unterzogen wird - eine generelle Bereinigung ist nicht geplant.
 
Indes fallen Guggenberger noch weitere Beispiele mit Blinden ein: sie
duerfen nicht mit ihren Hunden auf den Friedhof oder in Geschaefte - und
bis vor
kurzem durften Blindenhunde auch nicht ins Parlament.
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