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Fernsehtonempfang und Breitbandempfaenger
- Subject: Fernsehtonempfang und Breitbandempfaenger
- From: mhaenel_bEi_lynet.de (Matthias Haenel)
- Date: 22 Aug 1998 17:23:00 +0100
Hallo zusammen!
Im Fruehsommer wurde hier die Frage nach Empfangsmoeglichkeiten des
Fernsehtones gestellt. In diesem Zusammenhang wurden sogenannte
Breitbandempfaenger angesprochen, wobei ich Unsicherheit zur Rechtslage der
Benutzung aeusserte.
Im Heft 98/01 der Blindenzeitschrift "Funk und Elektronik" wird auf Seite
77 auf dieses Thema eingegangen. Sicher scheint zu sein, dass
Breitbandempfaenger mit einem CE-Konformitaetszeichen ohne Rechtsprobleme
benutzt werden duerfen. In dem Artikel geht es um einen Prozess, wo ein
Funkamateur in einer Fachzeitschrift einen Testbericht eines solchen
Breitbandempfaengers veroeffentlichte. Dieser Funkamateuer wurde angeklagt,
weil er in diesem Testbericht auf Aussendungen einging, dessen Empfang
laut PG 86 des Telekommunikationsgesetzes verboten ist. Dort heisst es
sinngemaess, dass der Empfang von Sendungen, die nicht fuer die Oeffentlichkeit
bestimmt sind, verobten ist. Dreh- und Angelpunkt des Prozesses war, dass
niergends definiert ist, was fuer die Oeffentlichkeit bestimmt ist und was
nicht. Deshalb sprach man den Angeklagten frei. Die Verantwortung von
ungewollten Abhoeraktionen liegt beim Betreiber des jeweiligen Senders, der
ggf. fuer Verschluesselungen zu sorgen hat.
Gruss
Matthias
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