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Fernsehtonempfang und Breitbandempfaenger




Hallo zusammen!
Im Fruehsommer wurde hier die Frage nach Empfangsmoeglichkeiten des  
Fernsehtones gestellt. In diesem Zusammenhang wurden sogenannte  
Breitbandempfaenger angesprochen, wobei ich Unsicherheit zur Rechtslage der  
Benutzung aeusserte.

Im Heft 98/01 der Blindenzeitschrift "Funk und Elektronik" wird auf Seite  
77 auf dieses Thema eingegangen. Sicher scheint zu sein, dass  
Breitbandempfaenger mit einem CE-Konformitaetszeichen ohne Rechtsprobleme  
benutzt werden duerfen. In dem Artikel geht es um einen Prozess, wo ein  
Funkamateur in einer Fachzeitschrift einen Testbericht eines solchen  
Breitbandempfaengers veroeffentlichte. Dieser Funkamateuer wurde angeklagt,  
weil er in diesem Testbericht auf Aussendungen einging, dessen Empfang  
laut PG 86 des Telekommunikationsgesetzes verboten ist. Dort heisst es  
sinngemaess, dass der Empfang von Sendungen, die nicht fuer die Oeffentlichkeit  
bestimmt sind, verobten ist. Dreh- und Angelpunkt des Prozesses war, dass  
niergends definiert ist, was fuer die Oeffentlichkeit bestimmt ist und was  
nicht. Deshalb sprach man den Angeklagten frei. Die Verantwortung von  
ungewollten Abhoeraktionen liegt beim Betreiber des jeweiligen Senders, der  
ggf. fuer Verschluesselungen zu sorgen hat.

Gruss
Matthias

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