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Re: Rechte behinderter Menschen



Wolf-Dietrich Trenner schrieb:
> Freunde,
>
> wuerde es nicht reichen, wenn die Veroeffentlichungen der BAGH auch im
> Internet verfuegbar waeren? So ist seit laengerem die Zeitschrift
> SELBSTHILFE mit ausgewaehlten Artikeln und dem kompletten Inhaltsverzeichnis
> im Netz auf deren Homepage http://selbsthilfe.seiten.de/bv/bagh/ zu
> erreichen.
>
> Vollstaendig wurde nicht veroeffentlicht aus 2 Gruenden: einmal sollen ja
> noch Abonnenten uebrig bleiben, also nicht alles verschenkt werden, zweitens
> ist es Arbeit und muss ehrenamtlich geleistet werden. Welche Argumente habt
> Ihr dagegen?

Sehr geehrter Herr Trenner,
ich kenne leider die Ursprungsmail nicht, muss mich insofern ausschliesslich auf 
Ihre Ausfuehrungen beziehen und raeume ein, dass mir ggf. die Probelamtik nicht 
transparent genug ist. Ich habe mir auf Ihre Mail hin die zitierte Seite im Net 
angesehen und habe insofern einige Bedenken. Selbstverstaendlich lebt ein Verband 
von Geldern, auch aus Abonnements. Ich bin nun jemand, der gewerbemaessig fuer die 
Rechte von behinderten Menschen streitet und selbst Vater eines blinden Sohnes. 
Es ist fuer mich jedesmal ein Wahnsinnsaufwand, mir bei konkreten Fragestellungen 
AKTUELLE (!) Informationen aus allen moeglichen Publikationen zusammenzusuchen. 
Hinzu kommen nicht unerhebliche Kostenaufwendungen fuer Recherche, Literatur und 
Mitgliedsbeitraege (auch wenn diese steuerlich absetzbar sind).
Unter der Ueberschrift "Rechte von behinderten Menchen" und "Selbsthilfe" finde 
ich es eine Zumutung, Geld bezahlen zu muessen, damit ich eine 
aktuelle Information ueberhaupt bekomme. Es ist daher m.E. sinnvoll, zumindestens 
ausgewaehlte Rechtsbereiche und -entscheidungen im Net zentral zugaenglich zu 
machen.
Mir ist diese Problematik insbesondere sauer aufgestossen, als mein Sohn mit 
eineinhalb erblindete. Es gab/gibt keinerlei sinnvolle Literatur fuer Rechte 
behinderter Kleinkinder, alle Informationen muss man sich, "neben" der 
Betroffenheit, muehevoll zusammentragen und die Behoerden kommen ihrer 
Beratungsverpflichtung aeusserst selten ausreichend nach. Und dabei bin ich 
jemand, der sich berufsmaessig mit Sozialrecht (zum damaligen Zeitpunkt 
allerdings fuer eine andere Zielgruppe) auseinendersetzt. Insofern sollten 
zumindestens bestimmte Bereiche im Internet jedem zugaenglich gemacht werden.

mfg
Lutz Mueller-Bohlen