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Re: öffentliche Behindertenparkplätze
- Subject: Re: öffentliche Behindertenparkplätze
- From: Lutz.boh_bEi_t-online.de (Lutz Mueller-Bohlen)
- Date: Mon, 23 Aug 1999 16:12:22 +0200
Gerhard Seidling schrieb:
> Hallo, Christian,
>
> grundsaetzlich darf nur der auf einem Behindertenparkplatz parken, der
> einen Ausweis mit einem Rollstuhl darauf hat. In den einzelnen
> Bundeslaendern wird manchmal auch ein Schwerbehindertenausweis akzeptiert.
> Den Rollstuhlausweis kriegst du aber von der Polizeibehoerde gegen Vorlage
> deines Schwerbehindertenausweises problemlos.
Die Zustaendigkeit zur Ausstellung des Ausweises ist regional unterschiedlich, es
sollte erstmal bei der Strassenverkehrsbehoerde angerufen werden, die einem dann
sagen, wer zustaendig ist.
mfg
Lutz Mueller-Bohlen