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Re: öffentliche Behindertenparkplätze



Gerhard Seidling schrieb:
> Hallo, Christian,
>
> grundsaetzlich darf nur der auf einem Behindertenparkplatz parken, der   
> einen Ausweis mit einem Rollstuhl darauf hat. In den einzelnen  
> Bundeslaendern wird manchmal auch ein Schwerbehindertenausweis akzeptiert.  
> Den Rollstuhlausweis kriegst du aber von der Polizeibehoerde gegen Vorlage  
> deines Schwerbehindertenausweises problemlos.

Die Zustaendigkeit zur Ausstellung des Ausweises ist regional unterschiedlich, es 
sollte erstmal bei der Strassenverkehrsbehoerde angerufen werden, die einem dann 
sagen, wer zustaendig ist.

mfg
Lutz Mueller-Bohlen