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Re: öffentliche Behindertenparkplätze



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>Hallo Torsten,
>die Voraussetzung fuer den Parkausweis sind die Merkzeichen "aG" ODER "Bl". 
>
stimmt. Ich haette nur die ersten Zeilen auf der Ausnahmegenehmigung lesen
sollen, 
da steht fuer Aussergewoehnlich Gehbehinderte/fuer Blinde.
 
Danke fuer die Korrektur.

Torsten