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Re: öffentliche Behindertenpakplätze (die 2.)
- Subject: Re: öffentliche Behindertenpakplätze (die 2.)
- From: Lutz.boh_bEi_t-online.de (Lutz Mueller-Bohlen)
- Date: Tue, 24 Aug 1999 12:16:36 +0200
Christian Gerhardt schrieb:
Interessant
> an der Geschichte ist im Prinzip nur, dass die Dame ernsthaft fragte, wie
> jemand, der 100%ig behindert ist ueberhaupt noch Auto faehrt...
Das geht noch spannender. Wenn sichergestellt ist, dass deine Freundin, mit der
du vielleicht zusammenlebst, saemtliche Fahrten nur im Zusammenhang mit der
Lebensgemeinschaft macht (hierzu duefte auch ihre Erwerbstaetigkeit stehen, die ja
auch dem Gemeinschaftseinkommen dient, wie auch Einkaeufe) besteht die
Moeglichkeit, den Wagen auf Deinen Namen zuzulassen und damit ist er
steuerfrei. Einfach mal mit dem Finanzamt sprechen. Ich hatte seinerzeit vor
meiner Selbstaendigkeit kein Problem, unseren Wagen auf den Namen meines blinden
Sohnes (damals 3 Jahre alt) zuzulassen.
Versicherungsnehmer kann sie bleiben, ich weiss nicht, ob die Versicherungen noch
(damals drastische) noch Sonderrabatte fuer Behinderte einraeumen. Lohnt sich, mal
zu fragen.
mfg
Lutz Mueller-Bohlen