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Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes nunmehr verfuegbar



Den folgenden Artikel, urspruenglich von Hans Guenter Heiden von Netzwerk Artikel 3 heute an mich zugesandt, schicke ich - leicht modifiziert - an euch weiter.

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen legte bereits Anfang 1995 erste 
Vorschlaege fuer ein Gleichstellungsgesetz vor. In den folgenden Jahren wurden in 
vielen Organisationen und Gruppen behinderter Menschen Vorschlaege fuer 
Gleichstellungsregelungen erarbeitet, die teilweise nur allgemein formuliert 
waren, teilweise bereits konkrete Vorschlaege fuer die Formulierung von 
Paragrafen enthielten. Um diese Bemuehungen fuer ein Gleichstellungsgesetz zu 
buendeln und nachhaltig zu unterstuetzen, hat das Forum behinderter Juristinnen 
und Juristen den neuen Entwurf eines solchen Gesetzes vorgelegt. Per Stand vom
8. Januar 2000 wurde die reine Textfassung (ca. 16 Seiten) veroeffentlicht, und 
nun ist auch die ausfuehrliche 86-seitige Fassung mit den allen 
Problemstellungen, Formulierungen, Begruendungen, etc. erhaeltlich.

Der Gesetzentwurf erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit (!) und kann 
sicherlich auch in Einzelheiten noch weiter verbessert werden. Weitere 
Ergaenzungsvorschlaege werden deshalb vom Forum gerne entgegengenommen. 

Der Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes ist in Form eines Artikelgesetzes 
aufgebaut. Ein Artikelgesetz greift mit seinen Ausfuehrungen in bereits 
bestehende Gesetze ein, aendert und ergaenzt sie und enthaelt darueber hinaus auch 
neue Regelungen. Diese Form ist aus unserer Sicht sinnvoll, um nicht in einem 
muehsamen Prozess jedes Gesetz in einem eigenen Verfahren zu aendern. Das nun 
vorliegende Gesetz ist  in sechs Artikel gegliedert: 

Der erste Artikel enthaelt - als Kern des gesamten Gesetzes - das 
"Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG)" als Neuregelung. Hier wird das Ziel des 
Gesetzes beschrieben, es werden wichtige und neue Definitionen vorgeschlagen, 
auf die besondere Benachteiligung behinderter Frauen wird eingegangen, ein 
Verbandsklagerecht und Beweiserleichterungen werden eingefuehrt, die Anerkennung 
der Gebaerdensprache wird geregelt und eine Berichtspflicht der Bundesregierung 
wird festgelegt. Der zweite Artikel enthaelt einzelne Aenderungen im Bundesrecht 
zur Bekaempfung von Diskriminierungen im Privatrecht, zum Beispiel im Mietrecht, 
Arbeitsrecht und Haftungsrecht. Der dritte Artikel schlaegt Aenderungen von 
Bundesgesetzen zur Herstellung von Barrierefreiheit fuer den Nah- und 
Fernverkehr, fuer Bauten mit Besucherverkehr und fuer Wahlraeume vor. Der vierte 
Artikel beinhaltet weitere Einzelheiten zur Anerkennung der Gebaerdensprache. Der 
fuenfte Artikel befasst sich mit weiteren Aenderungen im Bundesrecht und betrifft 
vor allem das Ausbildungsrecht, Telekommunikationsdienstleistungen und das 
Strafrecht. In einem sechsten und letzten Artikel koennen notwendige Uebergangs- 
und Schlussvorschriften geregelt werden, wofuer noch keine konkreten Vorschlaege 
unterbreitet werden.

Der ausfuehrliche Entwurf soll am 16. Februar 2000 der Koalitionsarbeitsgruppe 
Behindertenpolitik in Berlin oeffentlich uebergeben werden. Der Text in 
Kurzfassung als auch in der ausfuehrlichen Fassung ist erhaeltlich beim NETZWERK 
ARTIKEL 3, Krantorweg 1, 13503 Berlin; im Internet auf der Homepage des 
Netzwerkes unter www.nw3.de und auch bei www.kobinet.de im Diskussionsforum zum 
Gleichstellungsgesetz bzw. als Datei (WORD oder Text, bitte angeben, bei mir; Drewes_bEi_bigub.de).

Inhaltliche Rueckmeldungen zum Gesetzentwurf nimmt das Forum behinderter 
Juristinnen  und Juristen entgegen: c/o Andreas Juergens, Karl-Kaltwasserstr. 27, 
34121 Kassel. Sie koennen auch per e-Mail (Drewes_bEi_bigub.de) an mich herangetragen werden.

Mit freundlichen Gruessen

Alex.

Alexander Drewes
Pommernweg 17
35039 Marburg
Fon: +49 (64 21) 9 42 94 - 0
Fax: +49 (64 21) 9 42 94 - 1
e-Mail: Drewes_bEi_bigub.de, Berina_bEi_bigub.de, Alexander-Drewes_bEi_01019freenet.de, AlexDrewes_bEi_AOL.com, Alexander.Drewes_bEi_SternPost.de