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Vorschriften im Strassenverkehr



Hallo in die Runde!

Alexander-Drewes_bEi_01019freenet.de schrieb:

> also leichte Fahrlaessigkeit reicht im Strassenverkehrsrecht wohl nicht hin.
Wenn ich Theo richtig verstanden habe, ging es in seiner Frage um die  
Missachtung von Verkehrsschildern, die keinen Sinn ergaben. Mit anderen  
Worten, die Missachtung geschieht bewusst, weil man in dem Verbot keinen  
Sinn sieht. Eine solche Missachtung ist doch wohl nicht mehr als leichte  
Fahrlaessigkeit zu bewerten. Eine solche wuerde hoechstens vorliegen,  wenn  
man das Schild uebersehen haette.

Mit besten Gruessen

Detlef