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Tip f. Spaeterblindete KFZ-Versicherung
- Subject: Tip f. Spaeterblindete KFZ-Versicherung
- From: kh.maedler_bEi_t-online.de (karl-heinz maedler)
- Date: 18 Sep 1998 00:00:00 +0000
Hallo in die Runde!
Aus eigener Erfahrung, die ich vor einigen Tagen machte, hier ein Tip fuer
Spaeterblindete: KFZ-Versicherung
Resuemee: Wer in seiner Zeit als Sehender den Fuehrerschein erwarb, seit
etlichen Jahren kein Auto mehr versicherte, kann dies als Vorteil bei
einer anstehenden KFZ-Neuversicherung nutzen.
Hintergrund:
Ich machte mit 18 Jahren den Fuehrerschein der Klassen 1 und 3. Mit 21
Jahren erblindete ich und meldete deshalb mein damaliges Auto ab. Mit 23
heiratete ich und meine Frau und ich dachten, in einer Stadt wie Muenchen
mit intaktem oeffentlichen Personennahverkehr (S-Bahn, U-Bahn, Strassenbahn
und Bus) brauchen wir kein Auto. Nun machte meine Frau doch den
Fuehrerschein, denn mit Auto geht doch viles einfacher.
Versicherungstechnisch wurde uns vorgestern mitgeteilt, dass ein
Fahranfaenger derzeit (1998) mit 260 Prozent der Basispraemie (100 %)
anfaengt. Das erschien mir extrem hoch, denn wenn ich mich noch recht
erinnere, musste ich vor 21 Jahren als Fahranfaenger mit einer Praemie von
125 Prozent beginnen.
Die Mitarbeiterin der Versicherung fragte dieses und jenes, z.B. ob die
Eltern meiner Frau unseren Wagen als Zweitwagen anmelden koennten, dann
wuerde die Praemie nur 120 Prozent betragen. Da meine Frau aus der Naehe von
Hamburg kommt und ihr Vater schon verstorben ist, schied dies aus. Nun
kamen wir per Zufall darauf, dass ich vor 21 Jahren den Fuehrerschein
erwarb und bis vor 18 Jahren selbst ein Auto fuhr. Das war die Loesung des
etwas unangenehmen Problems.
Gesetzlich ist es wichtig, dass jemand den Fuehrerschein hat. Warum er seit
etlichen Jahren nicht mehr faehrt - der eine kann aus gesundheitlichen
Gruenden nicht mehr, der andere mag nicht mehr - ist unrelevant. Nun sieht
die Loesung so aus:
Das KFZ muss auf meinen Namen angemeldet werden; die Praemie liegt in
diesem Fall auch bei 120 Prozent, also ueber die Haelfte geringer als vorher
fuer Fahranfaenger geschildert. Nach einem Jahr sinkt die Praemie auf 100,
dann auf 85, dann auf 75 Prozent usw. Nach drei Jahren (das ist angeblich
von der Versicherung abhaengig, andere machen es erst ab 5 Jahren) kann
meine Frau den Schadensfreiheitsrabatt von mir uebernehmen und der Wagen
wird auf sie umgemeldet. Sie faehrt dann mit 75 Prozent Versicherungspraemie
(im vierten Jahr) weiter.
Wenn jemand mit 260 Prozent anfangen wuerde, wie es bei Fahranfaengern
heute ueblich ist, braucht er etliche Jahre, bis er auf 75 Prozent Praemie
sinkt und hat natuerlich deshalb einen erheblichen finanziellen Verlust.
Bei einem Mittelklassewagen sind das - ueberschlagsmaessig gerechnet - fast
13.000 Mark (dafuer kriegt man schon eine 40er Braillezeile).
Voraussetzung ist, dass man noch im Besitz des Fuehrerscheins ist, denn die
Versicherung braucht eine Kopie desselben, mehr nicht. Ein weiterer
Vorteil, der aber bekannt sein duerfte, ist, wenn der PKW auf den Namen
des jetzt Blinden angemeldet ist, zeigt auch die Ermaessigung bei der KFZ-
Steuer fuer Schwerbehinderte Wirkung.
Vielleicht konnte diese Ausfuehrung dem einen oder anderen Spaeterblindeten
weiterhelfen.
Karl-Heinz Maedler, Muenchen