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Re: Kasse muþ Braillezeile bezahlen



Hallo Stephan,

>Tja, das wird noch fuer Wirbel sorgen. Der Grund ist, dass eine
>Sprachausgabe diesen Zweck auch erfuellt.
Das kommt immer drauf an. Was bitte macht dann ein Taubblinder?

>Ich denke, die Krankenkasse, die es betroffen hat, wird noch Revision
>einlegen.
Das Bundessozialgericht, das hier entschieden hat, ist in diesem Rechtszug
die hoechste (Revisions-)Instanz. Dann bleibt nur noch die
Verfassungsbeschwerde.

Ciao,  Peter Dietrich

P.S. Lieber Braillezeilen als Eurofighter.

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