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Re: Punktschriftdruckerfinanzierung durch Krankenkassen???



Hallo Klaus, hallo Boris, hallo Leute,

zu der Frage der Finanzierung von Braillezeilen durch die Krankenkassen 
fellt mir folgendes ein:

Die Kassen sind an sich verpflichtet, Hilfsmittel zu finanzieren, die 
nicht als Gegenstand des taeglichen Lebens anzusehen sind. Gegenstaende 
des taeglichen Lebens sind hiernach z.B. PC's. Daraus kann man 
theoretisch schliessen, dass Braillezeilen und Drucker finanziert werden 
muessen.

Trotzdem rate auch ich von einer euphorischen Beantragung ab. Gruende 
hierfuer haben Mathias und Du schon genannt Klaus. Dazu kommt noch, dass 
die Kassen z.B. bei Lesesystemen wegen der grundsaetzlichen 
Verpflichtung zu einer Finanzierung dazu uebegegangen sind, nur bestimmte 
Hersteller in ihr Sortiment aufzunehmen. Sofern also schon eine 
PC-Ausstattung mit einer Sprachausgabe z.B. von Frank Audiodata o.a. 
Firmen finanziert ist, kommt es folglich zu Schwierigkeiten, wenn 
Vertragspartner der Krankenkasse z.B. die Fa. Reinecker oder eine andere 
Hilfsmittelfirma ist. Dieses Spielchen habe ich im Laufe dieses Jahres 
durchgespielt und mich Gott sei Dank mit meiner Kasse geeinigt. Das ist 
aber eine Verhandlungssache. Solche Fragen kann man nur bedingt ueber 
einen Rechtsanspruch auf Hlfsmittel in den Griff bekommen, selbst wenn 
man sich formal im Recht befindet. Der Bumarang kommt dann ggf. zurueck 
und schadet uns.

Zusammenfassend gesagt: Fuer uns ist es wichtig zu wissen, welche Rechte 
wir haben. Ob wir sie in jedem Einzelfall bis auf den letzten Hosenknopf 
durchsetzen sollten, ist u.U. etwas anderes. Da kann man jedem nur das 
richtige Gespuer wuenschen.

Viele Gruesse und einen schoenen Sonntag

Jens-Uwe