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Re: Krankenkassen müssen Braille-Zeile bezahlen



Hallo Ahmet,
>
>Gilt das eigentlich auch rueckwirkend?

Soweit mir bekannt - und ohne den Bescheid zu kennen: Nein.

Du haettest gegen den Bescheid Deiner Kasse fristgerecht Widerspruch
einlegen (innerhalb eines Monats) und Klage erheben muessen. Da Du das vor
zwei Jahren nicht getan hast, liegt kein rechtswidriger Bescheid vor.

Selbst wenn der Bescheid der Kasse ohne Rechtsbehelfsbelehrung war (Gegen
diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch ...), dann haettest
Du noch innerhalb eines Jahres nach Zustellung Widerspruch einlegen und
Klagen koennen, § 66 Absatz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Da es sich auch nicht um eine laufende Leistung handelt, ist die Sache
nicht mehr anfechtbar.


Du kannst aber einen neuen Antrag stellen. Nur, wer kauft heute Deine
Braillezeile bei den Bedingungen?

Gruss  Peter Dietrich

--
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