[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Wohnungskauf und Blindenrecht



Hallo Ahmet,

beim Landeswohlfahrtsverband kann man im Rahmen der sogenannten
"Wohnungsbeihilfe" zinsverbilligte Kredite in Hoehe von bis zu 60.000,- DM
beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfuellt sind.

In Stuttgart kannst Du Dich fuer diese Frage mit Herrn Damis vom LWV in
Verbindung setzen. Telefon 0711-6375-275.

Voraussetzung ist, dass Du mit Deinem Einkommen innerhalb der Grenzen nach
dem 2. Wohnungsfoerderungsgesetz liegst. Diese Grenzen solltest Du vorab bei
der LAKRA in Karlsruhe erfragen (Telefon 0721-150-0). Die Berechnung, ob Du
die Einkommensgrenze erfuelltst, ist ziemlich kompliziert und erfordert eine
Menge Schreibkram.

Weiterhin wurde mir als Bedingung genannt, dass die Wohnung entsprechend der
Behinderung angemessen sein muss. Im Falle von Blindheit heisst dies, dass Du
eine Wohnung in der Naehe von oeffentlichen Verkehrsmitteln suchen musst. Die
Groesse der Wohnung spielt aufgrund der Lakra-Kriterien auch eine Rolle.

Herzliche Gruesse, Wolfgang
__________________________________________________
Phone: +49 (0) 7 11 - 8 89 36 08 | E-Mail: whubert_bEi_gmx.de
Internet: http://home.t-online.de/home/whubert.stuttgart/