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Gesetz zum ungehinderten Zugang zu Telediensten



Hallo Forum,
ich bin auf einen Gesetzesentwurf des DBVS (Arbeitsgruppe Multimedia)
gestossen, der den gleichen und ungehinderten Zugang Behinderter zu
Telediensten regeln soll (TDZG). In die neue Regelung des 1997
verabschiedeten "Multimediagesetzes" wurde er nicht mehr aufgenommen.
Ausserdem galt das Gesetz damals ebenfalls schon als ueberholungsbeduerftig.
Weiss jemand, was daraus geworden ist? Wie ist die rechtliche Lage bei uns
heute? Es wurden auch anzustrebende Regelungen im Europaeischen Rahmen
erwaehnt.
In den USA gab es in diesem Jahr wohl einen neue Regelung des
Telecommunications Act. Worum ging es da? Hat das irgendwelche Auswirkungen
auf unsere Gesetze - koennte das ein Vorbild sein?
Wie sieht es evtl. in anderen Laendern damit aus?
Ich weiss, das sind ziemlich viele Fragen auf einmal, aber vielleicht kennt
sich ja jemand vorn Euch aus. Ueber jegliche Informationen wuerde ich mich
freuen.
Danke und viele Gruesse
Martina
martina.born_bEi_student.hu-berlin.de