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haftungsrechtliche frage



Hallo, Ihr alle!

Aus den ersten Reaktionen geht teilweise hervor, dass viele mich offen-  
sichtlich nicht ganz richtig verstanden haben!
Niemand soll mit einer gelben Lampe auf dem Kopf durch das Land ziehen  
muessen, waere der totale Quatsch.
Unter anderem wollte ich in meinem Text ganz besonders darauf hinweisen,  
dass man sich vernuenftig kennzeichnen soll. Nicht umsonst brachte ich das  
Beispiel von den dusseligen Autofahrern, die einen als glitzernden und  
blinkenden, grell bunt gekennzeichneten Verkehrsregulierer auf der  
Kreuzung anfahren und dann sagen: "Ich habe Sie garnicht gesehen!"

Um es deutlich zu machen, es ist mir voellig egal, wen ihr mit dem Heben
des Langstockes moeglicherweise stoert (so dicht faehrt uebrigens niemand an  
parkenden Autos oder am Bordstein entlang), Fakt ist doch eins, Ihr alle  
wollt gesund da ankommen, wohin ihr gerade unterwegs seid. Es nutzt doch  
keinem, wenn er auf seinem Grabstein zu stehen hat: "Aber er war im Recht,  
denn er hatte ja das einzig richtige Kennzeichen eines Blinden bei sich.
Er war nur leider nicht zu sehen.!"

Der Aspekt, dass ein gut gekennzeichneter Behinderter, also auch ein  
Blinder, viel leichter als alle anderen Opfer von Straftaten werden kann,
ist selbstverstaendlich nicht von der Hand zu weisen. Allerdings wuerden wir
dann mit einer Zauberformel alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur wirk-  
lichen gegenseitigen Ruecksicht und Vorsicht umkrempeln koennen muessen.
Ausserdem, was soll da ein Rolli machen? Nicht mehr auf die Strasse kommen?
Es gibt einen guten Spruch fuer die Teilnahme am Strassenverkehr:
Sehen und gesehen werden. Da viele von Euch nicht sehen koennen, sollten  
sie sich zeigen, damit sie eben besser gesehen werden.
Ohne Zynismus, aber wo wollt ihr mit den Aenderungen bei den anderen Leuten  
beginnen. Die sind ja teilweise so bloed und erkennen nicht mal einen  
Behindertenparkplatz, wenn sie drauf stehen! So kommen wir uebrigens von  
einem Thema zum naechsten und nie zu einem Schluss, der uns eine umsetzbare  
Aussage gibt.

Selbstverstaendlich hast Du recht Dieter, die neue Rechtsvorschrift ist die  
Fuehrerscheinverordnung (FeV), jedoch die Grundaussage ist identisch.

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Marion und Ingo Weber
Fliederstrasse 31 A
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