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Re: Spamm entfernen



Boris Dudziak schrieb:
> Wie Euch ja sicherlich auch bekannt sein duerfte, gibt es sog. Adressverlage,
> die davon leben, Adressen zu verkaufen.
Hier nur einige Hinweise:
1. Bei Bestellungen an neue Verlage, Versandhaeuser,
Warenhaeuser etc. stets ausdruecklich vermerken, dass die
Adresse nicht fuer Werbezwecke genutzt und vor allem nicht an
Dritte weitergegeben werden darf.
2. Bei allen kostenlosen Zusendungen und Informationsangeboten
ist Vorsicht angebracht. Bei e-mail-Adressen einfach einen
offenen account nutzen und die Angabe der Haus- und Postadresse
vermeiden. 
3. Erst die Kombination von verschiedenen Daten macht deine
Adresse interessant. Daher moeglichst wenig Informationen geben.
Wenn irgendwo steht, die Fax- oder Telefonnummer sei fuer
Rueckfragen notwendig, ist das ein Nepp. Denn es ist praktisch
nie notwendig zurueckzufragen. Falls deine Bestellung nicht
bearbeitet werden kann, schreiben sie dir schon einen Brief oder
schicken eine e-mail (an deinen hotmail-account).
4. Kundenkarten sind der Wunschtraum eines Marketingexperten.
Die Fuelle an Informationen ist unvergleichlich. Daher am besten
die Haende lassen von Kundenkarten und Verlosungen aller Art.
5. Marktforschung ist im Einzelfall sinnvoll. Falls du bereits
Kunde bist, kennst du den Anbieter aber in aller Regel und
weisst vielleicht, ob das echte Marktforschung ist.

> Sagt mal, wie sieht das eigentlich aus, wenn man Spamm aus dem deutsch
> sprechenden Ausland z. B. aus der Schweiz bekommt.
Ausland ist Ausland in dem Fall. Wenn die Firma jedoch in
Deutschland wirbt, hat sie auch die deutsche Rechtslage zu
beachten. Bereits in Deutschland hast du aber kaum
Sanktionsmoeglichkeiten. Im Ausland ist es noch problematischer.
Zudem gelten hier andere Datenschutzregeln. Ansprueche auf
Loeschung oder ein Verbot der Weitergabe an Dritte existieren
entweder nicht oder sind nicht durchzusetzen. An der
Durchsetzung hapert es aber auch in Deutschland. Denn niemand
braucht zu glauben, sein Name wird wirklich aus der Datenbank
entfernt, wenn er es verlangt. Im duemmsten Fall wird der
Datensatz weitergegeben an ein anderes aber verbundenes
Unternehmen oder gleich verkauft. 

Aber auch hier hilft irgendwann einmal vielleicht der
Gesetzgeber. Daher einfach dem naechsten Bundestagsabgeordneten
eine nette e-mail schicken. Der freut sich.

Gruss, Michael