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Re: Handy und Krankenhaus




Hallo Alex,

Deine Hinweise zum Strassenverkehrsrecht sind interessant. Solange das 
Gesetz bzgl. des Handyverbotes nicht ergangen ist, duerfte es in der Tat 
schwierig sein, ueber den Fahrlaessigkeitsbegriff argumentativ viel im Sinne
eines Vorgehens gegen Handynutzer zu erreichen. Das duerfte einer der Gruen-
de sein, dass man vorhat, im Laufe dieses Jahres eine derartige Vorschrift
im Strassenverkehr zu verabschieden. Wie viel dann ueber den Fahrlaessigkeits-
begriff im Sinne rechtlicher Konsequenzen bei Missachtung des Verbotes 
geregelt wird, duerfte vom Wortlaut der Vorschrift und von ihrer Stellung
im Strassenverkehrsrecht abhaengen. Da kann man nur abwarten.
Mit dem Gebot des  1 StVO, der unter anderem zur Ruecksichtnahme 
im Strassenverkehr auffordert, laesst sich z.B. IMHO noch kein Rueckschluss 
auf ein schon jetzt geltendes Handyverbot begruenden.

Interssant duerfte auch sein, ob es fuer ein Verbot im Krankenhaus ueberhaupt
eine gesetzliche Grundlage gibt, oder ob es im Ermessen des Krankenhauses
liegt, ein derartiges Verbot zu erlassen, ohne dass dafuer eine gesetzliche
Grundlage vorhanden waere - wobei wir wieder beim Ausgangspunkt der Dis- 
kussion angelangt waeren. Da ich eine derartige Vorschrift nicht kenne, neh-
me ich an, es geht in diesem Zusammenhang vor allem um Haftungsfragen
im Falle eines ggf. geschehenden Ungluecsfalles, an dem eventuell 
ein Handy schuld sein koennte.

Bye

Jens-Uwe