[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: Handy und Krankenhaus
- Subject: Re: Handy und Krankenhaus
- From: j-u.voigt_bEi_ngi.de (Jens-Uwe Voigt)
- Date: Sun, 26 Mar 2000 22:21:13 +0200
Hallo Alex,
Deine Hinweise zum Strassenverkehrsrecht sind interessant. Solange das
Gesetz bzgl. des Handyverbotes nicht ergangen ist, duerfte es in der Tat
schwierig sein, ueber den Fahrlaessigkeitsbegriff argumentativ viel im Sinne
eines Vorgehens gegen Handynutzer zu erreichen. Das duerfte einer der Gruen-
de sein, dass man vorhat, im Laufe dieses Jahres eine derartige Vorschrift
im Strassenverkehr zu verabschieden. Wie viel dann ueber den Fahrlaessigkeits-
begriff im Sinne rechtlicher Konsequenzen bei Missachtung des Verbotes
geregelt wird, duerfte vom Wortlaut der Vorschrift und von ihrer Stellung
im Strassenverkehrsrecht abhaengen. Da kann man nur abwarten.
Mit dem Gebot des 1 StVO, der unter anderem zur Ruecksichtnahme
im Strassenverkehr auffordert, laesst sich z.B. IMHO noch kein Rueckschluss
auf ein schon jetzt geltendes Handyverbot begruenden.
Interssant duerfte auch sein, ob es fuer ein Verbot im Krankenhaus ueberhaupt
eine gesetzliche Grundlage gibt, oder ob es im Ermessen des Krankenhauses
liegt, ein derartiges Verbot zu erlassen, ohne dass dafuer eine gesetzliche
Grundlage vorhanden waere - wobei wir wieder beim Ausgangspunkt der Dis-
kussion angelangt waeren. Da ich eine derartige Vorschrift nicht kenne, neh-
me ich an, es geht in diesem Zusammenhang vor allem um Haftungsfragen
im Falle eines ggf. geschehenden Ungluecsfalles, an dem eventuell
ein Handy schuld sein koennte.
Bye
Jens-Uwe