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Re: Frage Hilfsmittelsendung



Hallo in die runde!

D.Hohensee_bEi_t-online.de schrieb:

> Meine Frage beziegt sichauf die Ruecksendung
> einer Hilfsmittelsendung, die ich an den Vertrieb zurueck senden moechte.
> Muss ich die  Ruecksendung bei der Post bezahlen oder kann ich es als
> Blindensendung ausweisen?
> Auf der Post konnte man mir keine Antwort darauf geben.
Hilfsmittelsendungen fallen nicht unter Blindensendungen!
Als Blindensendungen koennen versand werden:
Punktschriftbriefe, besprochene Kassetten (keine Musikkassetten!) und  
Disketten.
Kassetten und Disketten duerfen uebrigens nur dann von einer blinden Person  
an  Mitmenschen  versand werden, wenn dieses im Auftrage einer anerkannten  
Blindeninstitution geschieht (BKD, DBSV). Dieses muss mittels eines  
entsprechenden Aufklebers, den es bei den Blindenvereinen gibt,  
nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Gruessen

Detlef