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Re: Frage Hilfsmittelsendung
- Subject: Re: Frage Hilfsmittelsendung
- From: Dr.Friedebold_bEi_t-online.de (Detlef Friedebold)
- Date: 25 Nov 1998 14:48:00 +0200
Hallo in die runde!
D.Hohensee_bEi_t-online.de schrieb:
> Meine Frage beziegt sichauf die Ruecksendung
> einer Hilfsmittelsendung, die ich an den Vertrieb zurueck senden moechte.
> Muss ich die Ruecksendung bei der Post bezahlen oder kann ich es als
> Blindensendung ausweisen?
> Auf der Post konnte man mir keine Antwort darauf geben.
Hilfsmittelsendungen fallen nicht unter Blindensendungen!
Als Blindensendungen koennen versand werden:
Punktschriftbriefe, besprochene Kassetten (keine Musikkassetten!) und
Disketten.
Kassetten und Disketten duerfen uebrigens nur dann von einer blinden Person
an Mitmenschen versand werden, wenn dieses im Auftrage einer anerkannten
Blindeninstitution geschieht (BKD, DBSV). Dieses muss mittels eines
entsprechenden Aufklebers, den es bei den Blindenvereinen gibt,
nachgewiesen werden.
Mit freundlichen Gruessen
Detlef