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Re: Frage Hilfsmittelsendung



> Hallo in die runde!
Hallo Detlev,


> Als Blindensendungen koennen versand werden:
> Punktschriftbriefe, besprochene Kassetten (keine Musikkassetten!) und
> Disketten.
> Kassetten und Disketten duerfen uebrigens nur dann von einer blinden
Person
> an  Mitmenschen  versand werden, wenn dieses im Auftrage einer anerkannten
> Blindeninstitution geschieht (BKD, DBSV). Dieses muss mittels eines
> entsprechenden Aufklebers, den es bei den Blindenvereinen gibt,

das funktioniert auch schon mit "neuen Medien": ich gebe eine
Blindenhoerzeitschrift ueber das BIT heraus und tausche mit meinem
mit-Redakteur Tonbeitraege ueber minidisc aus. Auch diese - vielen im Format
noch nicht bekannten - digitalen Tontraeger werden anstandslos als
Blindensendung befoerdert.

Gruss Andreas

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Andreas Donau Minenstr. 3 D-20099 Hamburg
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