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Re: Frage Hilfsmittelsendung
- Subject: Re: Frage Hilfsmittelsendung
- From: Andreas Donau <Andreas.Donau_bEi_gmx.de>
- Date: Thu, 26 Nov 1998 18:56:55 +0100
> Hallo in die runde!
Hallo Detlev,
> Als Blindensendungen koennen versand werden:
> Punktschriftbriefe, besprochene Kassetten (keine Musikkassetten!) und
> Disketten.
> Kassetten und Disketten duerfen uebrigens nur dann von einer blinden
Person
> an Mitmenschen versand werden, wenn dieses im Auftrage einer anerkannten
> Blindeninstitution geschieht (BKD, DBSV). Dieses muss mittels eines
> entsprechenden Aufklebers, den es bei den Blindenvereinen gibt,
das funktioniert auch schon mit "neuen Medien": ich gebe eine
Blindenhoerzeitschrift ueber das BIT heraus und tausche mit meinem
mit-Redakteur Tonbeitraege ueber minidisc aus. Auch diese - vielen im Format
noch nicht bekannten - digitalen Tontraeger werden anstandslos als
Blindensendung befoerdert.
Gruss Andreas
---
Andreas Donau Minenstr. 3 D-20099 Hamburg
Tel.: 040 24 75 56 01 71 - 899 00 14
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