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Re: elektronische Literatur
- Subject: Re: elektronische Literatur
- From: ak-edv_bEi_t-online.de (Lothar Huge)
- Date: 02 Apr 1999 02:26:00 +0200
Hi, alle Buecherwuermer, Leseratten und den ganzen Rest!
Wenn ich ein Buch einscanne und das weitergebe, also die ASCII-Datei, dann
frage ich halt, ob der/die Empfaenger dieses Buch im original Besitzt und
schon wird ruebergemailt. Fertig!
Es steht in ueberhaupt keinem Verhaeltnis, wenn ich 2, 3 selbst 10 ASCII-
Kopien von Buechern an Blinde weitergebe, und das sie blind sind, steht ja
ausser frage, sonst wuerde sich ja moeglicherweise stark im Format und Layout
reduzierte ASCIITexte keine antun, Wenn ich also mehrere Kopien
weitergebe, ist das im Vergleich mit professionellen Raubpressungen:
NICHTS! Da geht es um Millionen hier geht es nur um die rechtliche Form.
Die zu wahren in diesen Verhaeltnissen und unter diesen Umstaenden ich ohne
probleme vertrete.
Wer fragt denn? Ob ich das Original als eingescannten ASCIItext
weitergebe. Der Aufwand von offizieller Seite, welche das auch immer sein
mag, waere schon groesser, kostenmaessig, als der moegliche nutzen.
Okay, wer beruflich, vielleicht Bibleothekar oder aehnlich damit zu tun
hat, wuerde sich vielleicht eine Abmahnung vom Arbeitgeber einhandeln, aber
selbst das ist eher unwahrscheinlich, wenn die Umstaende zur Sprache
kommen: Ein Blinder Scannt fuer sich und gibt das auch weiter, also
ehrlich, da haben die Verlage echt andere Probleme.
Ist aber nur meine bescheidene Meinung dazu, ich will da keinem zu nahe
treten und schon gar nicht zum "Rechtsbruch" oder aehnlich "schlimmem"
auffordern.
Der elektolesewurm Grueuet!
und heisst: Lothar
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