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Re: elektronische Literatur



Hi, alle Buecherwuermer, Leseratten und den ganzen Rest!
Wenn ich ein Buch einscanne und das weitergebe, also die ASCII-Datei, dann  
frage ich halt, ob der/die Empfaenger dieses Buch im original Besitzt und  
schon wird ruebergemailt. Fertig!
Es steht in ueberhaupt keinem Verhaeltnis, wenn ich 2, 3 selbst 10 ASCII- 
Kopien von Buechern an Blinde weitergebe, und das sie blind sind, steht ja  
ausser frage, sonst wuerde sich ja moeglicherweise stark im Format und Layout  
reduzierte ASCIITexte keine antun, Wenn ich also mehrere Kopien  
weitergebe, ist das im Vergleich mit professionellen Raubpressungen:  
NICHTS! Da geht es um Millionen hier geht es nur um die rechtliche Form.  
Die zu wahren in diesen Verhaeltnissen und unter diesen Umstaenden ich ohne  
probleme vertrete.
Wer fragt denn? Ob ich das Original als eingescannten ASCIItext  
weitergebe. Der Aufwand von offizieller Seite, welche das auch immer sein  
mag, waere schon groesser, kostenmaessig, als der moegliche nutzen.
Okay, wer beruflich, vielleicht Bibleothekar oder aehnlich damit zu tun  
hat, wuerde sich vielleicht eine Abmahnung vom Arbeitgeber einhandeln, aber  
selbst das ist eher unwahrscheinlich, wenn die Umstaende zur Sprache  
kommen: Ein Blinder Scannt fuer sich und gibt das auch weiter, also  
ehrlich, da haben die Verlage echt andere Probleme.
Ist aber nur meine bescheidene Meinung dazu, ich will da keinem zu nahe  
treten und schon gar nicht zum "Rechtsbruch" oder aehnlich "schlimmem"  
auffordern.

Der elektolesewurm Grueuet!
und heisst: Lothar
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