[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: elektronische Literatur
- Subject: Re: elektronische Literatur
- From: mhaenel_bEi_lynet.de (Matthias Haenel)
- Date: 02 Apr 1999 12:43:00 +0100
ak-edv_bEi_t-online.de meinte am 02.04.99 um 02:26 zum Thema "Re:
elektronische Literatur":
> Es steht in ueberhaupt keinem Verhaeltnis, wenn ich 2, 3 selbst 10 ASCII-
> Kopien von Buechern an Blinde weitergebe, und das sie blind sind, steht ja
> ausser frage, sonst wuerde sich ja moeglicherweise stark im Format und Layout
[...]
Hallo Lothar! Ich denke, meine Vorredner haben sich in diesem Zusammenhang
klar und deutlich ausgedrueckt. Blindheit schuetzt vor Strafe nicht! Und
genau das gilt auch fuer diejenigen, die eingescannte Literatur
weitergeben. Das ist natuerlich bitter. Unsere persoenliche Einschaetzung zu
dieser Rechtslage steht ausser Frage - leider! Aber wir alle muessen diese
juristischen Rahmenbedingungen akzeptieren.
Gruss
Matthias
-- fblinu - Mailing-Liste fuer blinde und sehbehinderte Internet-Nutzer und
ihre Freunde: http://www.lynet.de/~mhaenel - Phone: +49-40-5292519