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Re: elektronische Literatur





ak-edv_bEi_t-online.de meinte am 02.04.99 um 02:26 zum Thema "Re:  
elektronische Literatur":

> Es steht in ueberhaupt keinem Verhaeltnis, wenn ich 2, 3 selbst 10 ASCII-
> Kopien von Buechern an Blinde weitergebe, und das sie blind sind, steht ja
> ausser frage, sonst wuerde sich ja moeglicherweise stark im Format und Layout
[...]
Hallo Lothar! Ich denke, meine Vorredner haben sich in diesem Zusammenhang  
klar und deutlich ausgedrueckt. Blindheit schuetzt vor Strafe nicht! Und  
genau das gilt auch fuer diejenigen, die eingescannte Literatur  
weitergeben. Das ist natuerlich bitter. Unsere persoenliche Einschaetzung zu  
dieser Rechtslage steht ausser Frage - leider! Aber wir alle muessen diese  
juristischen Rahmenbedingungen akzeptieren.

Gruss
Matthias


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