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Sozialversicherungsbeitraege - Erstattung



Hallo FBLinus,
da sicher unter uns auch einige sind, die ihr Geld schon/noch eigenhaendig
verdienen, hier ein "Kochrezept", wie man vielleicht vom Staat etwas Geld
zurueckbekommen kann.
Beste Gruesse aus Berlin von
Franz.

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Rueckerstattung der Sozialversicherungsbeitraege fuer 
Sonderzahlungen
 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Sozialversiche-
rungspflicht fuer Urlaubs- und Weihnachtsgeld endlich 
fuer verfassungswidrig erklaert.
Mit dem beigefuegtem Schreiben kann die Rueckzahlung fuer 
die letzten vier Jahre plus laufendes Kalenderjahr bean-
tragt werden. Es lohnt sich also den Antrag noch in die-
sem Jahr zu stellen.
Der Antrag muss an die zustaendige Krankenkasse als 
Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeitraege gestellt 
werden (ggf. auch ehemalige Krankenkasse, bei Privat- 
Versicherten an die BfA/LVA direkt).

Und nun ein entsprechender Mustertext:

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An die
zustaendige Krnakenkasse



Betr.: Antrag auf Rueckzahlung von Sozialversicherungs-
          beitraegen fuer Sonderzahlungen (Urlaubs- und 
          Weihnachtsgeld)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht 
unter Geschaeftszeichen I BVR 892/88 entschieden, dass 
die Sozialversicherungspflicht fuer Urlaubs- und Weih-
nachtsgeld verfassungswidrig ist.

Gemaess § 26, Abs. 2 des SGB IV beantrage ich die Rueck-
zahlung der fuer Sonderzahlungen berechneten Ssozial-
versicherungs-Betraege aus den Jahren 1995, 1996, 1997,
1998 und 1999.

Bitte ueberweisen Sie die zuviel gezahlten Beitraege auf 
folgendes Konto:

Kontoinhaber:
Kontonummer:
BLZ:
Geldinstitut:

Gegebenenfalls bitte ich um Zusendung eines rechtsmittel-
faehigen Bescheides.

Mit freundlichen Gruessen