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oeffentliche Behindertenparkplaetze
- Subject: oeffentliche Behindertenparkplaetze
- From: Christian Gerhardt <8gerhard_bEi_informatik.uni-hamburg.de>
- Date: Mon, 23 Aug 1999 11:49:55 +0200
Hallo Leserinnen und Leser.
Es ist noch nicht lange her, da trug ich mich in diese Mailingliste ein.
Mein Name ist Christian Gerhardt und ich wohne in der kuehlen Stadt
Hamburg. In letzter Zeit werde ich des oefteren von Freunden mit dem Auto
in die Stadt gebracht. Da ich im Besitz eines Behindertenausweises bin,
bietet es sich da doch an, so dachte ich zumindest, auf einem
Behindertenparkplatz zu parken. Das Problem ist allerdings, dass dort
nahezu ausschliesslich Fahrzeuge Parken, welche absolut nicht
gekennzeichnet sind. (nicht einmal hinter der Windschutzscheibe ist eine
Kopie des Ausweises oder gar das Original zu finden) Manchmal kommt es
sogar soweit, dass sich LkW zum Abladen auf einen solchen Parkplatz
stellen. Letztens ist mir dies widerfahren und der LkW-Fahrer war
keineswegs dazu zu bringen den Parkplatz zu raeumen. Ich spielte schon
mit dem Gedanken die Polizei zu informieren sah dann aber schliesslich
davon ab. Nichts desto trotz ist das keine schoene Situation Daher jetzt
meine Frage:
Wer weiss (genau), wer berechtigt ist, auf einem Behindertenparkplatz zu
parken (LkW-Fahrer doch wohl im Normalfall nicht, oder?)?
Kann mir jemand sagen wo ich den Gesetzestext dazu finde?
Ich bedanke mich schon im voraus.
MFG Christian
P.S.: Ich habe einigen Diskussionen gespannt "zugelesen". Was ich
allerdings besonders hervor heben moechte ist die Tatsache, welche
bereits in dieser Liste veroeffentlicht wurde.
"Es gfibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten." Sehr richtig, wie
ich finde und ich halte es fuer unangebracht eine Person abzustempeln.
Nur weil jemand etwas nicht weiss, ist das noch lange kein Indiz dafuer,
dass dieser mit uebermaessiger Dummheit "gesegnet" wurde.
Bis dann...