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oeffentliche Behindertenpakplaetze (die 2.)
- Subject: oeffentliche Behindertenpakplaetze (die 2.)
- From: Christian Gerhardt <8gerhard_bEi_informatik.uni-hamburg.de>
- Date: Tue, 24 Aug 1999 07:01:43 +0200
Hallo, Leserinnen und Leser!
Vielen Dank fuer Eure Antworten. Ihr habt mir sehr damit weiter geholfen.
Ich habe heute den Behindertenparkausweis beim Landesbetrieb fuer Verkehr
beantragt und warte nun sehnsuechtig auf diesen. Danke auch fuer den
Hinweis, dass ich im Prinzip bisher immer illegal auf einem solchen
Parkplatz geparkt habe. Dank Eurer Antworten bin ich nun ein wenig
schlauer und kann Freunde darauf hinweisen, dass auch sie diesen
Parkausweis benoetigen, wenn sie nicht Zahlen wollen. Das waere sehr
aergerlich, zumal man, wenn man die Rechtslage nicht kennt, vermutlich
sehr entruestet darueber ist, trotz Behindertenausweises nicht auf einem
Behindertenparkplatz parken zu duerfen. Also nochmals vielen Dank. Bei
einem Gespraech mit einer Dame vom Strassenverkehrsamt bekam meine
Freundin die Telefonnummer des Landesbetriebes in Hamburg. Interessant
an der Geschichte ist im Prinzip nur, dass die Dame ernsthaft fragte, wie
jemand, der 100%ig behindert ist ueberhaupt noch Auto faehrt... Beim
Landesbetrieb fuer Verkehr wurde uns mitgeteilt, dass man in Hamburg nur
dann zu diesem Ausweis berechtigt ist, wenn man entweder das Zeichen AG
fuer aussergewoehnlich oder um es schoener zu sagen extraordinaer
gehbehindert ist oder aber das BL in seinem Ausweis stehen hat. Bis dann
sagt Christian und entschuldigt meine Ironie (extraordinaer) ich mache
mich ganz bestimmt ueber niemanden lustig.