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Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag



Hallo,

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Das Urteil ist fuer unseren Personenkreis ausgesprochen gefaehrlich.  
Problematisch duerfte es dann werden, wenn ein Blinder allein mit  
Langstock eine Strasse ueberquert und es  dadurch zu einem Unfall kommt.  
Ist der Blinde durch den weissen Stock deutlich als "blind" gekennzeichnet 

gewesen, wird der Auto- oder Radfahrer bei einem eventuellen Unfall immer  
mitschuldig sein. 
>>
Wahrcheinlich ist sogar das noch zu positiv. Es gibt auch Urteile, wonach
von einem Blinden (mit Fuehrhund) in einem konkreten Fall erwartet wurde,
die Strasse nicht allein zu ueberqueren, sondern Passanten um Hilfe zu
bitten.

M. f. G.

Ruediger Leidner