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Re: Bewilligungszirkus



Hallo Alfred,

deine Schilderungen kann ich voll und ganz bestaetigen. Wie hier
in BW ein Bewilligungsverfahren ablaeuft, ist haarstraeubend.
Bis vor ein paar Jahren war die Rechtslage klar. Bis auf die
Berufsanfaenger wurden alle Antraege bei der
Hauptfuersorgestelle eingereicht und von dort auch bearbeitet.
Die Irritationen begannen durch ein Urteil des
Verwaltungsgerichtshofes Mannheim, der der Hafue in Karlsruhe
bescheinigte, dass der Kostentraeger auch bei spaeteren
Antraegen einzutreten hat, der die Erstversorgung durchfuehrte.
Dies scheint auf den ersten Blick eine klare Regelung zu sein.
Man findet aber so viele Ausnahmen, dass es keine klare Regelung
mehr gibt. In der Praxis laeuft zumeist das Verfahren so ab,
dass der Antrag beim Arbeitsamt gestellt wird. Dies erklaert
sich fuer nicht zustaendig und gibt den Vorgang an die BfA ab,
obwohl diese in fast keinem Fall zustaendig ist. Nach
monatelanger Pruefung stellt auch die BfA ihre
Nichtzustaendigkeit fest und gibt den Vorgang letztendlich doch
an die Hauptfuersorgestelle ab. Das Verfahren ist sowohl fuer
den Betroffenen als auch fuer den Arbeitgeber unzumutbar. Der
Gesetzgeber waere hier gefordert, die generelle Zustaendigkeit
der Hauptfuersorgestelle zu bestimmen, die sich wiederum nach
Pruefung des Sachverhalts das Geld vom letztendlich zustaendigen
Kostentraeger holen koennte. Warum hier kein Handlungsbedarf
gesehen wird, ist mir schleierhaft. Koennen
Verwaltungsvorschriften denn nur noch per Gerichtsbeschluss
veraendert werden?

MfG
-- 
       Klaus Fetzer
Traubenstr. 6, 70176 Stuttgart
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