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Reisen
- Subject: Reisen
- From: Dr.Friedebold_bEi_t-online.de (Detlef Friedebold)
- Date: 19 Feb 1999 14:20:00 +0200
Mitteilungen der Rechtsabteilung (RA) Nr.2/1999 des DBSV
Betr.: Begleiter-Regelung im internationalen Bahnverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schweizerische Blindenverband machte uns darauf aufmerksam,
dass die uns vorliegenden Tarifbestimmungen ueber die kostenlose
Befoerderung von Blinden-Begleitern im internationalen Bahnverkehr
nicht mehr aktuell sind. Auf Anfrage erhielten wir nun von der
Deutschen Bahn die neuste Fassung. Sie liegt in Kopie diesem
Rundschreiben bei.
Die Neuerungen zur bisherigen Fassung sind folgende:
- Die alten Schwerkriegsbeschaedigten- und
Schwerbeschaedigtenausweise werden nicht mehr anerkannt.
- Die Fuehrhund-Regelung ist klarer gefasst worden und lautet
jetzt: "Ein Fuehrhund wird unentgeltlich befoerdert - auf den
Strecken der DB zusaetzlich zu einem Begleiter (bisher: neben
einem Begleiter) - auf den Strecken der uebrigen Bahnen anstelle
eines Begleiters."
- Nicht mehr zum dem Geltungsbereich gehoeren die Bahnen in
Schweden und Griechenland, hinzugekommen sind die Bahnen in
Kroatien, Rumaenien, Slowakei, Slowenien, ferner die
Bahnbefoerderungen der "Schiffahrtsgesellschaft Stena Sealink
Lines". In Oesterreich wurde der Geltungsbereich erweitert auf
"ROeEE" (was immer das ist). Geaendert hat sich der
Geltungsbereich bei einigen Faehrverbindungen: Statt "Oostende -
Dover (RTM)" heisst es jetzt "Oostende - Ramsgate (Holyman Sally
Ferries)" und statt "Dieppe - Newhaven" heisst es "Calais - Dover
(Sealink Stena Lines)".
- Zur Klarstellung wurde eingefuegt: "Bei Benutzung eines ICE muss
der Blinde im Besitz eines Fahrausweises sein, der zur
ICE-Benutzung berechtigt." Dies ist insofern nichts neues, als
schon bisher der Blinde "Zuschlaege fuer zuschlagepflichtige
Zuschlaege, Liegeplatz- und Bettplatzzuschlaege sowie
Reservierungsentgelte" zahlen musste. Dies gilt grundsaetzlich auch
fuer die Begleitperson, das heisst: die Begleitperson ist lediglich
innerhalb Deutschlands von der Zahlung des Zuschlags fuer
zuschlagspflichtige Zuege befreit.
Mit freundlichen Gruessen
(Drerup)