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Steuerrecht



Mitteilungen der Rechtsabteilung Nr. 1/1999 des DBSV

Betr.: Steuerrecht
       a) Steuerreform und BVerfG-Beschluss
       b) Pflegepauschbetrag nach | 33b Abs. 6 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu a):
der Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (vgl.
RA 16/98) liegt jetzt als Regierungsentwurf dem Bundestag vor
(BT-Drucksache 14/265). Ob an dem Entwurf noch viel geaendert
wird, bleibt abzuwarten. Die am 19.1.1999 bekannt gegebenen
Beschluesse des  Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 (2 BvR
057/ 91 und 2 BvL 42/93) ueber die Verfassungswidrigkeit der
bisher geltenden Regelungen ueber den Haushaltsfreibetrag (| 32
Abs. 7 EStG) und die Beruecksichtigung von Kinderbetreuungskosten
(| 33c Abs. 1 bis 4 EStG) werden wahrscheinlich erst in spaeteren,
aber noch im Jahr 1999 zu verabschiedenden Gesetzen verarbeitet
werden. Das in | 33c genannte Merkmal der "Behinderung" des
steuerpflichtigen Elternteils als eine der moeglichen
Voraussetzungen fuer die Geltendmachung der Kinder
Betreuungskosten als aussergewoehliche Belastung wird in Zukunft
wahrscheinlich keine Rolle mehr spielen, weil dann generell ein
weitergehender Erziehungbedarf zu beruecksichtigen sein wird, der
in einen erhoehten Haushaltsfreibetrag einfliesst. Die
unvermeidliche Kehrseite dieser an sich zu begruessenden
Besserstellung der Familien ist, dass nun wohl - spaetestens zum
1.1.2000 - mit einer Erhoehung der Mehrwertsteuer um mindestens
1,5 Prozentpunkte zu rechnen sein wird. Belastet wuerden
dadurch in erster Linie ausgerechnet wieder die Personen mit
kleinem Einkommen, aber auch die gemeinnuetzigen Vereine, die
wegen der fehlenden Moeglichkeit des Vorsteuerabzugs zu den
"Endverbrauchern" gehoeren.

zu b):
Ein Behinderter, der berufstaetig ist oder auch sonst Einkommen zu
versteuern hat, kann bekanntlich bei der Einkommensteuer den
Behinderten-Pauschbetrag nach
| 33b Abs. 3 EStG geltend machen, der bei Blinden und Hilflosen
(also auch bei hochgradig Sehbehinderten) bei 7.200 DM im Jahr
liegt. Dasselbe gilt, wenn die Ehefrau des Steuerpflichtigen oder
sein Kind behindert ist (vgl. R 194 Einkommensteuer-Richtlinien).
Die Pauschbetraege koennen mehrfach gewaehrt werden, wenn mehrere
Personen (z. B. Steuerpflichtiger, Ehegatte, Kind) die
Voraussetzungen erfuellen. Der Behinderten-Pauschbetrag wird
gewaehrt, ohne dass nach dem Bezug von Blindengeld oder Pflegegeld
gefragt wird. Ganz anders ist es in folgendem Fall: Wird die
hilflose Oma oder Schwiegermutter oder wer auch sonst im Haushalt
des
Steuerpflichtigen versorgt, kann der Steuerpflichtige lediglich
gemaess | 33b Abs. 6 EStG den Pflegepauschbetrag von 1.800 DM im
Jahr geltend machen. Dieser Pflegepauschbetrag ist verglichen mit
dem Behinderten-Pauschbetrag erheblich niedriger. Es kommt aber
noch etwas anderes hinzu, und das ist bisher kaum aufgefallen:
Seit 1996 gilt im Wortlaut der Vorschrift die Einschraenkung "...
wenn er dafuer keine Einnahmen erhaelt." Diese Einschraenkung wird
so ausgelegt, dass dann, wenn der im Haushalt Versorgte
Blindengeld oder Pflegegeld erhaelt, der Anspruch auf den
Pflege-Pauschbetrag nicht mehr gegeben ist. Ich konnte
feststellen, dass dieser Umstand in mehreren auch durchaus neueren
Info-Broschueren fuer Behinderte noch nicht beruecksichtigt wurde.

Mit freundlichen Gruessen


    (Drerup)

Beigeuegt erhalten Sie eine Uebersicht ueber die Themen der
Mitteilungen der Rechtsabteilung im Jahr 1998.

Mitteilungen der Rechtsabteilung

Inhaltsuebersicht fuer 1998

RA 1
Neue Gesetze und Verordnungen (u.a. SGB III), Rueckerstattung der
von chronisch Kranken erhobenen Zuzahlungen

RA 2
Reform des BSHG: Verguetung von Heimleistungen,
Finanzierung der Hilfsmittel fuer schulpflichtige Kinder

RA 3
"Maulkorb"-Urteil des OLG Koeln

RA 4
Fall "Marland" (Aufkleber fuer Kassettenversand)

RA 5
Foerderung befristeter Arbeitsverhaeltnisse Schwerbehinderter

RA 6
Nachloesen im Zug, Einkommensberechnung bei blindem Ehepaar,
Absetzbarkeit von Kosten fuer ein behindertes Kind bei der
Einkommensteuer

RA 7
Urteil SG Augsburg zum Farberkennungsgeraet

RA 8
"Maulkorb"-Urteil: Verfassungsbeschwere Pieroth

RA 9
Anpassung der Leistungen, Sozialtarif fuer ISDN-Anschluesse, SG
Aurich: Anerkennung von Blindheit bei Hirnschaedigung, Grauer Star
als Berufskrankheit

RA 10
"Schiffstreppen"-Urteil des OLG Koeln (Pflicht Blinder, sich
begleiten zu lassen)

RA 11
SG Osnabrueck: Kosten der Unterbringung des Fuehrhundes waehrend des
Krankenhausaufenthaltes des Versicherten;
OVG Niedersachsen: Tandem kein Hilfsmittel;
Rueckforderung von Kindergeld;
Entwurf Gleichbehandlungsgesetz

RA 12
Blindengeld-Uebersicht


RA 13
"Maulkorb"-Urteil: Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde durch
BVerfG;
SG Trier: § 44 SGB XI gilt nicht bei Betreuung eines Blinden

RA 14
Urteil Bundesverwaltungsgericht: Lebensversicherung als
sozialhilfepflichtiges Vermoegen

RA 15
Urteil Bundesozialgericht zur Braillezeile

RA 16
Entwuerfe Vorschaltgesetze Gesundheitswesen u. Steuern

RA 17:
Begleitperson im Thalys, Fahrerlaubnisverordnung, Abschleppen von
Falschparkern

RA 18
Korrektur BG-Uebersicht; Aberkennung Behinderteneigenschaft;
Ankuendigung der Bahn: Tandems im IC; Erziehungsgeld; Art. 88
EG-Vertrag

RA 19
DBSV-Briefe an neue Minister

RA 20
Broschuere der Deutschen Post; Entschaedigung der
Sterilisationsopfer; Haftung des Vereinsvorstands;