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RE: Rundfunkgeb|hren, Nachtrag



Hallo Anne, Andreas und FBLINU!

On Fri, 6 Aug 1999, Gosch, Anne wrote:

> Vielleicht sollten sich die bundesdeutschen Aemter mal etwas auf ihre
> Kunden/Benutzer einstellen und ihre Korrespondenz in alternativen Medien
> (Punktschrift, Diskette, Grossdruck) verschicken.  Das schaffen hier viele
> groessere Unternehmen und Aemter, z.B. Telekomfirmen, Elektrizitaetswerke,
> Banken usw.  Vielleicht solltet Ihr mal etwas mehr auf den Tisch hauen.

Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Gilt ein Punktschriftbrief als
rechtlich anerkanntes Dokument? Also: wenn ich eine Rechnung, Mahnung,
Zahlungsaufforderung usw. in Punktschrift bekomme und trotzdem nicht
zahle, hat dann der Absender dieselben Handhaben gegen mich wie im
Normalfall, wo die Rechnung in Schwarzschrift verschickt wird? Solange das
nicht gesichert ist, bliebe allenfalls die Moeglichkeit, Schriftstuecke in
Schwarzschrift und zusaetzlich in einer fuer den Empfaenger besser
geeigneten Form zu verschicken. 

Man kann die Frage ja auch andersherum stellen: Warum eigentlich bin ich
als Blinder verpflichtet, auf einen Wisch zu reagieren, den ich gar nicht
lesen kann? Duerfen Aemter, Firmen oder wer auch immer stillschweigend
voraussetzen, dass ich jederzeit eine sehende Vertruaensperson zur
Verfuegung habe? Wie stellt man sich im Zeitalter des Datenschutzes dazu,
dass ein an mich gerichteter persoenlicher Brief erst einmal von einem
Dritten (vor)gelesen werden muss, ehe ich feststellen kann, ob ich diesem
Dritten den Inhalt eigentlich haette anvertrauen wollen? Wenn das keine
Diskriminierung ist, was dann?

Das Thema scheint mir recht interessant zu sein. Wenn in England
offizielle Schreiben schon teilweise in alternativer Form verschickt
werden, sollte man z.B. anlaesslich des beruehmten Tages des weissen
Stockes in unseren Medien darueber berichten und unsere Politiker zu einer
oeffentlichen Stellungnahme herausfordern. Ob unsere grossen
Blindenselbsthilfeorganisationen so was wohl anleiern koennten?

Viele Gruesse,
Eberhard