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RE: Rundfunkgeb|hren, Nachtrag



Guten Morgen, Eberhard und andere!

Da muss ich mich doch noch mal aeussern.  Eberhard, Du stellst natuerlich
richtig fest, dass bestimmte Schriftstuecke (z.B. solche, die unterschrieben
werden muessen) in Schwarzschrift erstellt werden muessen.  Das ist auch
normalerweise in England der Fall.  Du sagst aber auch (und ich denke,
darauf solltet Ihr Euch bei Euren Bemuehungen konzentrieren), dass ein
offizielles Dokument ja in zwei Medien (z.B. Schwarzschrift und
Punktschrift) erstellt werden kann.  Dann kann der sehgeschaedigte Empfaenger
die fuer ihn zugaengliche Version lesen und dann entscheiden, wen er dazu
auswaehlen moechte, z.B. beim Unterschreiben o.ae. behilflich zu sein.

Es wuerde mich schon interessieren, wie die Rechtslage da ist, wenn Du nicht
bezahlst, weil Du die Korrespondenz von z.B. der GEZ nicht lesen kannst.  

Wie ist denn die Gesetzlage im Bezug auf Diskrimierung in Deutschland
momentan?  Hier in Grossbritannien gibt es seit 1995 ein sogenanntes
Behindertendiskrimierungsgesetz, das zwar erhebliche Macken hat, aber eben
auch positive Aspekte.  Zum Beispiel muessen Dienstleistungseinrichtungen,
z.B. Stadtwerke, ab Oktober diesen Jahres angemessene Schritte vornehmen, um
zugaengliche Informationen zu produzieren.  Viele Organisationen tun dies wie
gesagt schon seit einiger Zeit (ich glaube, die Banken waren da mit die
ersten - meine Bank produziert seit Ende der Siebziger Kontoauszuege in
Punktschrift und Grossdruck).

Auf diese Difizite im Rahmen des Tages des weissen Stockes aufmerksam zu
machen finde ich eine sehr gute Idee.  Ich weiss allerdings nicht, wie Eure
Blindenorganisationen da mitarbeiten werden, da selbst die groesstenteils
Rechnungen u.ae. bisher nur in Schwarzschrift zusenden und immernoch
erwarten, dass man diese idiotischen Ueberweisungstraeger ausfuellt etc.  Aber
versuchen kann man es ja.

Es gruesst aus dem verregneten Chester
Anne

> -----Original Message-----
> From:	Eberhard Hahn [SMTP:eberhard.hahn_bEi_zdv.uni-tuebingen.de]
> Sent:	Monday, August 09, 1999 8:01 AM
> To:	'fblinu_bEi_mvmpc100.ciw.uni-karlsruhe.de'
> Subject:	RE: Rundfunkgeb|hren, Nachtrag
> 
> Hallo Anne, Andreas und FBLINU!
> 
> On Fri, 6 Aug 1999, Gosch, Anne wrote:
> 
> > Vielleicht sollten sich die bundesdeutschen Aemter mal etwas auf ihre
> > Kunden/Benutzer einstellen und ihre Korrespondenz in alternativen Medien
> > (Punktschrift, Diskette, Grossdruck) verschicken.  Das schaffen hier
> viele
> > groessere Unternehmen und Aemter, z.B. Telekomfirmen, Elektrizitaetswerke,
> > Banken usw.  Vielleicht solltet Ihr mal etwas mehr auf den Tisch hauen.
> 
> Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Gilt ein Punktschriftbrief als
> rechtlich anerkanntes Dokument? Also: wenn ich eine Rechnung, Mahnung,
> Zahlungsaufforderung usw. in Punktschrift bekomme und trotzdem nicht
> zahle, hat dann der Absender dieselben Handhaben gegen mich wie im
> Normalfall, wo die Rechnung in Schwarzschrift verschickt wird? Solange das
> nicht gesichert ist, bliebe allenfalls die Moeglichkeit, Schriftstuecke in
> Schwarzschrift und zusaetzlich in einer fuer den Empfaenger besser
> geeigneten Form zu verschicken. 
> 
> Man kann die Frage ja auch andersherum stellen: Warum eigentlich bin ich
> als Blinder verpflichtet, auf einen Wisch zu reagieren, den ich gar nicht
> lesen kann? Duerfen Aemter, Firmen oder wer auch immer stillschweigend
> voraussetzen, dass ich jederzeit eine sehende Vertruaensperson zur
> Verfuegung habe? Wie stellt man sich im Zeitalter des Datenschutzes dazu,
> dass ein an mich gerichteter persoenlicher Brief erst einmal von einem
> Dritten (vor)gelesen werden muss, ehe ich feststellen kann, ob ich diesem
> Dritten den Inhalt eigentlich haette anvertrauen wollen? Wenn das keine
> Diskriminierung ist, was dann?
> 
> Das Thema scheint mir recht interessant zu sein. Wenn in England
> offizielle Schreiben schon teilweise in alternativer Form verschickt
> werden, sollte man z.B. anlaesslich des beruehmten Tages des weissen
> Stockes in unseren Medien darueber berichten und unsere Politiker zu einer
> oeffentlichen Stellungnahme herausfordern. Ob unsere grossen
> Blindenselbsthilfeorganisationen so was wohl anleiern koennten?
> 
> Viele Gruesse,
> Eberhard