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Re: Rundfunkgeb|hren, abschliessendes



Hallo Klaus-Peter,

-----Urspruengliche Nachricht-----
Von: Klaus Peter Wegge <wegge_bEi_c-lab.de>
An: <fblinu_bEi_mvmpc100.ciw.uni-karlsruhe.de>
Gesendet: Montag, 9. August 1999 12:20
Betreff: Re: Rundfunkgeb|hren, abschliessendes


> 1. Nur ein geringer Anteil er Blinden beherrscht die Blindenschrift.
>    Woran erkennt eine Behoerde, welchem Blinden ein Braillebrief zu
>    schicken ist und wie wird mit denjenigen umgegangen, die weder
>    Braille noch Normaldruck lesen koennen?

echtes Problem: Da liegt die Loesung erst mal bei uns, es duerfte eben kein
"Analphabetentum" unter Blinden geben, zumindest die Vollschrift sollte
jedem beigebracht werden - und die koennen auch aeltere menschen lernen, wie
die Kurse in unserem Blindenverein beweisen. Wuerde man dann amtliche
Schreiben konsequent in Vollschrift ausdrucken, waere dieses Problem
mittelfristig loesbar.

> 2. Die Produktionskosten fuer Brailledokumente sind aus bekannten
>    Gruenden hoeher. Nun kommen auf die Firmen noch die hohen
>    Versandkosten zu, da sie ja nicht mehr portofrei als Blindensendung
>    verschicken duerfen.

Gilt diese Einschraenkung nicht nur fuer Tontraeger? Braille ist doch m.W.
immer kostenfrei.

> 3. Wie erklaere ich einem aussenstehenden, dass ich Blindengeld bekomme,
>    von der Krankenkasse ein Vorlesesystem und dann noch Probleme
>    mit Normaldruckdokumenten?

Hier geht es erst in zweiter Linie um die Zugaenglichkeit:

Das Problem ist  - anders als bei einem Buch oder einer Zeitung, also einem
"oeffentlichen" Text" - dass ich eine persoenlich nur fuer mich gedachte
Nachricht einem dritten vorlegen muss, um sie zur Kenntnis nehmen zu koennen.
Daran aendert auch das Blindengeld nichts, mit dem ich diesen Vorlesedienst
bezahlen kann. Vielleicht will ich nicht, dass jemand - egal, ob Familie oder
nicht - meine Rechnungen liest, meine Kontoauszuege oder das Anschreiben
eines Single-Clubs. Selbst der Verweis auf Ehepartner zieht hier nicht, denn
in einer funktionierenden Ehe sollte es eigentlich keiner Erwaehnung
beduerfen, dass ein Partner nicht die persoenlich an den anderen adressierten
Briefe oeffnet.

Und dann darf alle technische Begeisterung nicht darueber hinwegtaeuschen, dass
Texterkennungsgeraete oder Bildschirmvergroesserungsgeraete eben nur Hilfsmittel
sind, und die Sehfaehigkeit nicht wieder herstellen, so, wie sie fuer einen
Normalsichtigen besteht. Genausoowenig, wie man mit einer Kruecke oder einem
Rollstuhl wieder laufen kann. Es sind Hilfen, die mit allen technischen
Beschraenkungen bestimmte Funktionen bedingt ersetzen. Und gerade bei der
grafischen Gestaltungswut von Firmen - Koepfe, Logos - oder dem Kurzbrief
einer Behoerde mit vorgedrucktem Text und handschriftlichen Eintraegen koennen
auch unsere Hilfsmittel manchmal nicht mehr helfen, ebensowenig, wie man mit
einem Rolli ueberall dahin kommt, wo ein gehender hin kann.   Das in einer
oeffentlichen Diskussion sachlich darzustellen, duerfte nicht schwer sein. Da
sind die Argumente auf unserer Seite.

> 4. Angenommen, eine Firma wuerde jedem Blinden als Erstattung der
>    Vorlesekosten der Normaldruckrechnung einen bestimmten Rabat
>    einraeumen oder alternativ eine Brailledruckrechnung ausstellen,

Die Kosten sind durch das Blindengeld fuer Vorleser ja gedeckt - trifft also
nicht das Problem.

Gruss Andreas