[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: oeffentliche Behindertenparkplaetze



Christian Gerhardt <8gerhard_bEi_informatik.uni-hamburg.de> schrieb:
>Wer weiss (genau), wer berechtigt ist, auf einem Behindertenparkplatz zu
>parken (LkW-Fahrer doch wohl im Normalfall nicht, oder?)?
>
Hallo Christian,

zunaechst einmal: Auf einem Behindertenparkplatz parken darf
nur, wer vom Amt fuer oeffentliche Ordnung einen amtlichen
Parkausweis besitzt und diesen deutlich sichtbar hinter die
Frontscheibe legt. Dass die Polizei in vielen Faellen den
Schwerbehindertenausweis gelten laesst, ist eine
Grosszuegigkeit. Ich bin schon von Beamten darauf hingewiesen
worden, wenn ich meinen Parkausweis mal vergessen und den
Schwerbehindertenausweis benutzt habe. Vorsicht! es gibt auch
Behindertenparkplaetze, auf denen du auch mit Ausweis nicht
parken darfst, naemlich wenn diese eine Nummer tragen, die einer
Person zugeordnet ist, die dann das ausschliessliche Parkrecht
hat. Du solltest dir also beim zustaendigen Amt einen solchen
Ausweis ausstellen lassen. 

Wir haben vor der Firma einen Behindertenparkplatz, von dem wir
in schoener Regelmaessigkeit unberechtigte Parker durch die
Polizei abschleppen lassen. 

Ganz nebenbei darfst du mit dem amtlichen Parkausweis auch an
Parkuhren sowie im eingeschraenkten Halteverbot parken, da aber
maximal 2 Stunden. 

Beste Gruesse

-- 
       Klaus Fetzer
Traubenstr. 6, 70176 Stuttgart
Tel/Fax       0711-291166
Dienst        0711-66603-25
Metec-Mailbox 0711-66603-12