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Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag
- Subject: Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag
- From: p.hauchler_bEi_cl-hh.comlink.de (Peter Hauchler)
- Date: 21 Jul 1998 00:00:00 +0000
Hallo fblinu!
Zu Friedgers Frage, ob die Versicherungen ihre Leistungen
verweigern koennen, wenn ein Blinder ohne Stock oder Begleitung
geht:
Ja, sie koennen es. Es waere widerspruechlich, sich einerseits auf
die Notwendigkeit staendiger Begleitung zwecks Inanspruchnahme
sozialer Leistungen zu berufen, andererseits aber die
Verantwortung fuer mangels Begleitung entstehende Schaeden
abzulehnen.
Btw: Natuerlich kann jeder selbst entscheiden, ob er mit oder ohne
Begleitung oder Stock geht. Nur soll er dann bitte die
Verantwortung fuer die Konsequenzen aus der Entscheidung selbst
tragen. Man kann sich also nicht die Rosinen herauspicken.
Ich weiss genau, dass die Gerichte mittlerweile ein sehr feines
Gespuer dafuer haben, was Diskriminierung ist und was nicht. Und
die Abweisung einer Klage gegen eine Versicherung mangels
Begleitung etc. ist sicher keine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 S s
GG.
Btw: Ich bin schwerhoerig und trage beidseitig Hoergeraete. Ich gehe
trotzdem - natuerlich mit Langstock und zwei Armbinden - auf und
ueber die Strassen. Aber ich lasse mir an den Strassenuebergaengen
stets helfen, es sei denn, dass es sich um mir wohlvertraute, sehr
schmale, sehr ruhige Strassen handelt. Die Ansprecherei nervt mich
ganz schoen (und die Leute?); aber anders geht es wegen der
Hoerbehinderung nun einmal nicht - schon gar nicht mit den
Radfahrern, die ich nicht hoere und die nie richtig aufpassen. Und
ich bin mir nicht sicher, ob die Versicherungen ueberhaupt zahlen
wuerden, wenn mir auf dem Gehweg - also nicht bei einer
Strassenueberquerung - etwas passiert. Ich habe einfach auf gut
Glueck die Haftpflicht- und die Unfallversicherung abgeschlossen;
bei Vertragsschluss konnte mir der Versicherungsvertreter nicht
definitiv sagen, ob die Behinderung bei Schaeden im Strassenverkehr
zu einem Haftungsausschluss fuehren wuerde; eine informelle
Rueckfrage ergab, dass die Versicherungen zahlen wuerden, sofern ich
mir bei den Strassenueberquerungen stets helfen liesse; verbindlich
zusagen wollte man mir dies allerdings auch nicht. *Seufz*
Ich werde einmal in der Juris-Datenbank nachsehen, ob ich weitere
Rechtsprechung zum Thema finde. Falls ja, melde ich mich noch
einmal.
Liebe Gruesse
Peter
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