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Re: Vorschriften im Strassenverkehr
- Subject: Re: Vorschriften im Strassenverkehr
- From: Dr.Friedebold_bEi_t-online.de (Detlef Friedebold)
- Date: 27 Mar 2000 10:32:00 +0100
Hallo Alexander!
Alexander-Drewes_bEi_01019freenet.de schrieb:
> auch als oeffentlich-rechtliche Koerperschaften organisierte Krankenhaeuser
> verstanden wissen wollen - seinen Anspruch grundsaetzlich zivilrechtlich
> durchsetzen. Dieser Anspruch kann von der Durchsetzung des Hausrechtes bis
> zu -
Soweit richtig, wird im Todesfall jedoch fremdverschulden vermutet, ist
die Staatsanwaltschaft am Ball. Die klaert dann ab, ob der Hersteller des
versagenden Geraetes Schuld am Tod des Patienten hat oder ob andere
Ursachen vorliegen.
Dieses nur als letzte Ergaenzung zu diesem Thema.
Mit besten Gruessen
Detlef