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Unfall eines Blinden - Nachtrag



Hallo fblinu,

dies ist meine persoenliche Anmerkung zu den Ausfuehrungen von Herrn Drerup  
und der Begruendung des OLG. Ich werfe grundsaetzliche Fragen auf, die si- 
cher Wert sind, intensiver diskutiert zu werden.

1. Herr Drerup spricht von Bgleitpflicht und leinenzwang, die das OLG       
   "fordert".
   So einfach kann man es sich wohl nicht machen. Im Behindertenausweis
   fuer Blinde steht u. a. "Die Notwendigkeit staendiger Begleitung ist nach-
   gewiesen". Darauf begruenden sich u. a. eine Vielzahl von Verguenstigun-   
   gen, die wir alle dankend annehmen, ohne darueber nachzudenken, welchen
   Hintergrund sie haben. Wenn also von amtlicher Seite die Notwendigkeit
   staendiger Begleitung nachgewiesen ist, muessen wir uns fragen, ob wir     
   uns nicht ueberschaetzen, wenn wir an unbekannten Orten glauben, auf eine
   Begleitung verzichten zu koennen.
   Handelt ein Blinder nicht fahrlaessig oder grob fahrlaessig, wenn er auf
   die notwendige Begleitung verzichtet? Ich bin der Auffassung, dass wir
   letztlich auch mit dem Langstock nicht in der Lage sind, alle Gefahren
   zu erkennen und dass wir letztlich in Kauf nehmen, uns bei einem Unfall
   zu verletzen.
   Nicht nur Blinde, auch Sehende neigen oft dazu, sich zu ueberschaetzen,    
   was auch bei ihnen zu oft schweren Unfaellen fuehrt.
   Ausserdem muessen wir bedenken, dass wir riskieren, dass manche Versicher-
   ung es ablehnen koennte, Leistungen zu erbringen, wenn Blinde auf Beglei-
   tung verzichten, da sie ja sagen koennen, die Notwendigkeit der Beglei-   
   tung ist nachgewiesen.
   Ich weiss wohl, dass es Blinde gibt, die sehr sicher und sehr mobil sind.
   Ihre Leistung verdient Anerkennung und auch Bewunderung. Die Frage muss
   aber gestellt werden und am Einzelfall diskutiert und beantwortet wer-   
   den, ob eine leichtfertige Ueberschaetzung vorliegt. Von einer Leinen-
   pflicht, was abschaetzend klingt, sollte man nicht reden.
   Im Fblinu sind auch Juristen beteiligt, was halten sie denn davon?

mfG
G.Dilk




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