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Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag
- Subject: Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag
- From: D.FRIEDEBOLD_bEi_PRIVACY1.ohz.north.de (Detlef Friedebold)
- Date: Mon, 20 Jul 1998 10:15:00 +0200
Hallo in die runde!
Das Urteil ist fuer unseren Personenkreis ausgesprochen gefaehrlich.
Problematisch duerfte es dann werden, wenn ein Blinder allein mit
Langstock eine Strasse ueberquert und es dadurch zu einem Unfall kommt.
Ist der Blinde durch den weissen Stock deutlich als "blind" gekennzeichnet
gewesen, wird der Auto- oder Radfahrer bei einem eventuellen Unfall immer
mitschuldig sein. Sollte sich der Autofahrer jedoch auf die Argumentation
"die Notwendigkeit einer Begleitperson bei Blinden ist nachgewiesen"
zurueckziehen koennen, duerfte die Schuldfrage anders ausgehen.
Mit freundlichen Gruessen
Detlef Friedebold
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