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Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag



Hallo in die runde!

Das Urteil ist fuer unseren Personenkreis ausgesprochen gefaehrlich.  
Problematisch duerfte es dann werden, wenn ein Blinder allein mit  
Langstock eine Strasse ueberquert und es  dadurch zu einem Unfall kommt.  
Ist der Blinde durch den weissen Stock deutlich als "blind" gekennzeichnet  
gewesen, wird der Auto- oder Radfahrer bei einem eventuellen Unfall immer  
mitschuldig sein. Sollte sich der Autofahrer jedoch auf die Argumentation   
"die Notwendigkeit einer  Begleitperson bei Blinden ist nachgewiesen"  
zurueckziehen koennen, duerfte die Schuldfrage anders ausgehen.

Mit freundlichen Gruessen

Detlef Friedebold

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