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Re: Unfall eines Blinden



Hallo Selbstlaeufer bzw. Automobilisten,
ganz klar und eindeutig steht im Ausweis:
"Die Notwendigkeit staendiger Begleitung ist nachgewiesen"
wenn man den Satz woertlich nimmt, kann man mir immer einen Strick
daraus drehen! Waere es da nicht besser, auf diese "Rosine" zu verzichten?

Ruediger, Du hast recht, von meiner Seite aus kann man die Diskussion
sogar auf Fall b) beschraenken, denn Schadenersatz ist nicht mein Thema,
meine Wunden kann ich selbst lecken, aber was passiert, wenn ich ein
Kind auf dem Gehweg vom Fahrrad hole oder im Bahnhof eine gehbehinderte Oma die Treppe 
hinunterkullern lasse? Mit Begleitung waere das nicht passiert und
auch eine Mitschuld kann schon teuer werden.
Es kann nicht in einem Fall so und morgen wieder anders sein.

Vielleicht weiss ein Jurist mehr dazu.
Ich bedanke mich bei allen Mitdiskutierenden und
herzliche Gruesse Alfred