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Re: Rechte behinderter Menschen
- Subject: Re: Rechte behinderter Menschen
- From: Lutz.boh_bEi_t-online.de (Lutz Mueller-Bohlen)
- Date: Thu, 24 Jun 1999 09:52:00 +0200
Wolf-Dietrich Trenner schrieb:
> Freunde,
>
> wuerde es nicht reichen, wenn die Veroeffentlichungen der BAGH auch im
> Internet verfuegbar waeren? So ist seit laengerem die Zeitschrift
> SELBSTHILFE mit ausgewaehlten Artikeln und dem kompletten Inhaltsverzeichnis
> im Netz auf deren Homepage http://selbsthilfe.seiten.de/bv/bagh/ zu
> erreichen.
>
> Vollstaendig wurde nicht veroeffentlicht aus 2 Gruenden: einmal sollen ja
> noch Abonnenten uebrig bleiben, also nicht alles verschenkt werden, zweitens
> ist es Arbeit und muss ehrenamtlich geleistet werden. Welche Argumente habt
> Ihr dagegen?
Sehr geehrter Herr Trenner,
ich kenne leider die Ursprungsmail nicht, muss mich insofern ausschliesslich auf
Ihre Ausfuehrungen beziehen und raeume ein, dass mir ggf. die Probelamtik nicht
transparent genug ist. Ich habe mir auf Ihre Mail hin die zitierte Seite im Net
angesehen und habe insofern einige Bedenken. Selbstverstaendlich lebt ein Verband
von Geldern, auch aus Abonnements. Ich bin nun jemand, der gewerbemaessig fuer die
Rechte von behinderten Menschen streitet und selbst Vater eines blinden Sohnes.
Es ist fuer mich jedesmal ein Wahnsinnsaufwand, mir bei konkreten Fragestellungen
AKTUELLE (!) Informationen aus allen moeglichen Publikationen zusammenzusuchen.
Hinzu kommen nicht unerhebliche Kostenaufwendungen fuer Recherche, Literatur und
Mitgliedsbeitraege (auch wenn diese steuerlich absetzbar sind).
Unter der Ueberschrift "Rechte von behinderten Menchen" und "Selbsthilfe" finde
ich es eine Zumutung, Geld bezahlen zu muessen, damit ich eine
aktuelle Information ueberhaupt bekomme. Es ist daher m.E. sinnvoll, zumindestens
ausgewaehlte Rechtsbereiche und -entscheidungen im Net zentral zugaenglich zu
machen.
Mir ist diese Problematik insbesondere sauer aufgestossen, als mein Sohn mit
eineinhalb erblindete. Es gab/gibt keinerlei sinnvolle Literatur fuer Rechte
behinderter Kleinkinder, alle Informationen muss man sich, "neben" der
Betroffenheit, muehevoll zusammentragen und die Behoerden kommen ihrer
Beratungsverpflichtung aeusserst selten ausreichend nach. Und dabei bin ich
jemand, der sich berufsmaessig mit Sozialrecht (zum damaligen Zeitpunkt
allerdings fuer eine andere Zielgruppe) auseinendersetzt. Insofern sollten
zumindestens bestimmte Bereiche im Internet jedem zugaenglich gemacht werden.
mfg
Lutz Mueller-Bohlen